Abgrabungsverfüllung Mühlenberg: Umweltministerium und Kreis Wesel informieren über Ergebnis der Gefährdungsabschätzung: „Keine Gefahr“
Die Kreisverwaltung Wesel informierte am Dienstag, 14. Februar 2023, im Kreishaus gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) die Vertreter der Gemeinden Hünxe und Schermbeck, des Gahlener Bürgerforums sowie der Kreistagsfraktionen über die Ergebnisse der abschließenden Gefährdungsabschätzung für den Mühlenberg. Diese wurde aktuell von der Betreiberin der Verfüllung, der Firma Nottenkämper, an den Kreis übergeben und am 13. Februar dem Landtag vorgelegt.
Der vom Kreis beauftragte Gutachter Dr. Michael Kerth stellte die wesentlichen Erkenntnisse aus den umfangreichen Untersuchungen vor. Diese wurden in den letzten zwei Jahren am und um den Mühlenberg ausgeführt. Ergebnis ist, dass im jetzigen Zustand des Mühlenbergs keine Schäden an der Umwelt vorliegen. Zur Aufrechterhaltung des gefahrlosen Zustandes sind bautechnische Maßnahmen an der Tongrube einschließlich des Betriebs einer Sickerwasserfassung und -behandlung erforderlich. Dr. Kerth sieht weiterhin keine Notwendigkeiten für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr. Damit der gefahrlose Zustand langfristig gesichert wird, schließt sich unmittelbar eine Machbarkeitsstudie an, die die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bis zum Herbst 2023 ermitteln soll.
Zum Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des Umweltministeriums die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt und deren Umsetzung begleitet.
Im Juli 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Die Betreiberin hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.
Ein vierter Bericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten und die abschließende Gefährdungsabschätzung wurden zwischenzeitlich auf der Internetseite des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/muehlenberg-schermbeck-huenxe-illegale-entsorgung-von-oelpelletts/ unter dem Themenbereich 10 „Umsetzung ergänzendes Gutachten MULNV“ veröffentlicht.