Abgrabungsverfüllung Mühlenberg: Kreis Wesel informiert über Termin zur Vorlage der Gefährdungsabschätzung

Die Kreisverwaltung Wesel informierte in mehreren Informationsveranstaltungen und auf ihrer Internetseite regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten zur abschließenden Gefährdungsabschätzung der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg. Gemäß Zeitplan war der Abschlussbericht über die Gefährdungsabschätzung für November 2022 geplant.

In der Koordinierungsgruppe sind unter Leitung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Gutachtern zusätzliche Arbeitspakete, zum Teil mit zeitintensiven Laboruntersuchungen, festgelegt worden. Dabei handelt es sich um zusätzliche Untersuchungen, die darauf ausgelegt sind, die bisherigen Untersuchungsergebnisse abzusichern. Bspw. geht es um eine Differenzierung natürlich auftretender Substanzen (z.B. Sulfat) im Grundwasser, die aber auch im Sickerwasser der Abgrabungsverfüllung auftreten (sog. Isotopenuntersuchung). Ziel der zusätzlichen Untersuchungen ist die Absicherung der bisher vorliegenden Erkenntnisse, die keine Gefährdung erkennen lassen. Das Hauptaugenmerk der Kreisverwaltung Wesel liegt bei der Gefährdungsabschatzung auf der größtmöglichen Sorgfalt. Daher verschiebt sich die Vorlage der abschließenden Gefährdungsabschätzung zur Abgrabungsverfüllung Mühlenberg auf Februar 2023.

Zum Hintergrund:

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des MULNV die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt.

In 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Betreiber hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen weisen auf keine akute Gefährdung durch die Verfüllung hin.