2 Jahre Katzenschutzverordnung im Kreis Wesel
Im gesamten Weseler Kreisgebiet gibt es flächendeckend eine hohe Population wildlebender Katzen. Da diese häufig unter Mangelernährung und Infektionen leiden, hatte der Weseler Kreistag im April 2019 eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Wesel“ beschlossen. Damit gilt für Katzenhalterinnen und –halter im Kreisgebiet, die ihren Tieren unkontrolliert Freigang gewähren wollen, seit November 2019 auch eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für ihre Tiere. Verstöße hiergegen sind bußgeldbewehrt.
Die Katzenschutzverordnung erlaubt dem Kreis Wesel, den Städten und Gemeinden und berechtigten Tierschutzvereinen, freilebende Katzen vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu lassen. Dies waren im 2. Halbjahr 2019 kreisweit 644 Katzen, im gesamten Jahr 2020 928 Katzen und im 1. Halbjahr 2021 203 Katzen. Die meisten Katzen wurden in Hamminkeln (2. HJ 2019: 77, 2020: 318, 1. HJ 2021: 15), Kamp-Lintfort (2. HJ 2019: 171, 2020: 119, 1. HJ. 2021: 43) und Moers (2. HJ 2019: 96, 2020: 150, 1. HJ 2021: 25) gefangen und kastriert.
Der Kreistag hat für die Umsetzung dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung jährlich 5.000 € zur Verfügung gestellt. Hierdurch ist der Fachdienst in der Lage, gezielte und selbstinitiierte Fang- und Kastrationsmaßnahmen zum Schutz freilebender Katzen durchzuführen. Hierbei geht es im Wesentlichen um sogenannte Hotspots, an denen größere Populationen verwilderter Hauskatzen angetroffen werden. In Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen kann über Fang- und Kastrationsmaßnahmen deren weitere unkontrollierte Vermehrung reduziert werden.
Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke: „Die Katzenschutzverordnung des Kreises Wesel hat sich in den vergangenen zwei Jahren überaus bewährt. Wir sind froh, dass wir durch sie die rechtliche Möglichkeit haben, den Katzenschutz zu stärken und entsprechende Maßnahmen durchsetzen. Eine konsequente Umsetzung minimiert die Population und damit auch die Anzahl der Fundkatzen. Und für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung mehr Rechtssicherheit für durchgeführte Kastrationen.“