Gewerberegisterauszug

Online Service

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister? Auf dem Portal des Bundesjustizamtes finden Sie weitere Informationen für Privatpersonen und für juristische Personen (Gesellschaften) sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland. Auch finden Sie dort Informationen zur Überbeglaubigung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder zur Erteilung einer Apostille, zu eilbedürftigen Auskünften, zu Anfragen und Mitteilungen per elektronischer Datenübermittlung und zu Auskünften zur Vorbereitung vergaberechtlicher Entscheidungen (Ausschreibungen).

Eine persönliche Beantragung kann unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen.

Gebühren

13,00 € Gebühr

Voraussetzungen

  • Auskunft für Privatperson (Inland)

    Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Behörde beantragen. Alternativ kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Für den Online-Antrag über das Online-Portal werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Gerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes, z. B. Smartphone benötigt. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

  • Auskunft für Privatperson (Ausland)

    Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen (natürliche Personen), die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können schriftlich bzw. über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) unmittelbar bei der Registerbehörde beantragt werden. Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Gerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes, z. B. Smartphone benötigt.