Probealarm zum landesweiten Warntag am 5. September

Am Donnerstag, 5. September 2019, um 10 Uhr führen alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen einen landesweiten Probealarm der stationären Sirenen durch. Ziel ist es dabei, der Bevölkerung die Bedeutung der Signale und die damit verbundenen Verhaltensweisen näherzubringen. Gleichzeitig soll festgestellt werden, ob es Defizite bei der Technik gibt und ob die Signale überall zu hören sind.

Der Alarm beginnt mit dem 1-minütigen Dauerton für „Entwarnung“. Es folgt der 1-minütige auf- und abschwellende Heulton für die Warnung „Gefahr“. Beendet wird der Alarm mit dem 1-minütigen Dauerton für „Entwarnung“

Kreisweit werden an diesem Tag rund 165 Sirenen heulen. Bei größeren Schadensereignissen gibt es unter www.kreis-wesel.de und unter Tel. 0800 – 1204000 Informationen zum Schadensgeschehen.
Dieser Telefonanschluss ist auch am 5. September von 10 bis 13 Uhr besetzt. In dieser Zeit können Rückfragen gestellt, Anregungen gegeben und Hinweise darüber, ob Sirenen an bestimmten Stellen möglicherweise nicht zu hören sind, kommuniziert werden.

Im Gegensatz zu den bislang zu unterschiedlichen Uhrzeiten halbjährlich durchgeführten kreisweiten Probealarmen finden nun die landesweiten Probeläufe zwei Mal im Jahr statt, am ersten Donnerstag im März und September jeweils um 10 Uhr. Ein Faltblatt des Kreises, das in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden verteilt wurde, informiert über die Sirenensignale. Online ist das Faltblatt unter www.kreis-wesel.de unter der Rubrik Themen A - Z / Sicherheit und Ordnung / Katastrophenschutz / Warnung der Bevölkerung sowie auf der Internetseite des Landes NRW unter https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnungen-und-sireneneinsehbar.

Folgende Verhaltensweisen bei Ertönen der Warnsignaltöne sind im Ernstfall zu beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Gebäude oder Wohnung aufsuchen
  • Türen und Fenster schließen
  • Radio einschalten (Radio KW 91,7/107,6 Mhz) - für einen möglichen Stromausfall wird empfohlen, ein Radio mit Batteriebetrieb und dafür auch Reservebatterien vorzuhalten
  • Informationen beachten
  • hilflose Personen und Mitbürger/innen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, informieren.