Allgemeine Verhaltensregeln im Schadensfall

Auch wenn Personen nicht unmittelbar betroffen sind, können sie durch Ihr besonnenes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen:

  • Vermeiden Sie, dass die Einsatzkräfte bei Bränden und Unglücksfällen durch Schaulustige behindert werden! Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf freie Straßen angewiesen. Wenn Sie nicht selbst helfen können, bleiben Sie dem Schadensort fern, und blockieren Sie keine Verkehrswege!
  • Schnelle Hilfe braucht freie Wege
  • Bleiben Sie zu Hause oder am Arbeitsplatz, und achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei oder Rundfunkdurchsagen!
  • Kinder sofort ins Haus rufen!
  • Informieren Sie Ihre Nachbarschaft und gegebenenfalls Passantinnen und Passanten über die Durchsagen! Helfen Sie älteren oder behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger!
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
  • Telefonieren Sie nur falls dringend nötig im Mobilfunknetz! Fassen Sie sich kurz! Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen!

Verhaltenshinweise:

  • Ruhe bewahren
  • Gebäude/Wohnung aufsuchen
  • Türen und Fenster schließen
  • Radio einschalten (für einen möglichen Stromausfall wird empfohlen, ein Rundfunkgerät vorzuhalten, das für Batteriebetrieb geeignet ist)
  • Wichtig: Reservebatterien vorhalten
  • Informationen beachten
  • Nachbarn im Haus informieren
  • Informationen zum Schadensgeschehen erhalten Sie nur unter der Telefon-Nr.: 0800 120 4000

Vorrat mit Lebensmitteln und Getränken anlegen

Es gibt viele Situationen, in denen Sie von kluger Bevorratung profitieren – von Unwetter über extremer Hitze bis hin zu Schneefall oder Quarantäne. Bei einem großflächigen Stromausfall bleiben außerdem Supermärkte, Tankstellen und Kioske geschlossen.

Auch, wenn jeder Mensch anders isst, gibt es einige grundlegende Tipps für die Zusammenstellung eines Vorrats.

Weitere Informationen zum Thema Krisenvorsorge gibt es auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Regionalverbands Ruhr (RVR).

Informationen zu Unfällen in Kernkraftwerken

In den Medien und den Nachrichten wird immer wieder über Störungen in kerntechnischen Anlagen (Kernkraftwerken) berichtet.

In Nordrhein-Westfalen befindet sich kein aktives Kernkraftwerk. Die nächstgelegene aktive Anlagen ist in Tihange (Belgien, Entfernung rund 130 km). Dieses Kraftwerk sorgt immer wieder für Schlagzeilen.

Aus diesem Grund haben die Stadt und die Städteregion Aachen eine Broschüre mit Informationen, Verhaltensweisen bei Störungen und weitergehenden Tipps rund um das Thema aufgelegt und veröffentlicht.

Diese Broschüre ist inhaltlich mittlerweile von vielen Städten und Kreisen übernommen worden.

Kontakt

Sven Rissel
Gefahrenabwehr, Sonderschutzpläne, Zivilschutz Gefahrenabwehrpläne, Übungen, Aus- u. Fortbildung, Hilfsorganisationen
Telefonnummer 0281 207-3738
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Nicolas Keiten
Gefahrenabwehr, Sonderschutzpläne, Zivilschutz Gefahrenabwehrpläne, Übungen, Aus- u. Fortbildung, Hilfsorganisationen
Telefonnummer 0281 207-2738
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