
Wasserbehördliche Erlaubnis
Wasser - ein seltenes und kostbares Gut, das besonderen Schutz braucht. Insbesondere als Trinkwasser ist es für jeden einzelnen von uns unentbehrlich.
Neben dem Wohl der Allgemeinheit kann Wasser jedoch auch dem Nutzen einzelner dienen.
Aufgabe der Unteren Wasserbehörde ist es u. a.:
- dafür Sorge zu tragen, dass dabei Beeinträchtigungen des Wasser (z. B. Verunreinigung oder nachteilige Veränderung) unterbleiben und
- eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen.
Gesetzliche Grundlage sind hier insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz (LWG).
Nach den Vorschriften dieser Gesetze bedarf eine Benutzung der Gewässer/des Grundwassers einer behördlichen Erlaubnis.
- Indirekteinleitung - Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation
- Wasserbehördliche Erlaubnis - Entnahme von Grundwasser zur Eigentrinkwasserversorgung
- Wasserbehördliche Erlaubnis - Wärmepumpe
- Wasserbehördliche Erlaubnis - Niederschlagswasserbeseitigung (privat)
- Wasserbehördliche Erlaubnis - Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in das Grundwasser
- Wasserbehördliche Erlaubnis - Verwertung und Einbau von Recycling-Material
- Wasserbehördliche Erlaubnis - Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Feldberegnung
- Anlagen in und an Gewässern
- Wasserbehördliche Erlaubnis - Niederschlagswasserbeseitigung (kommunal)
- Gewässerausbau
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