Warnung der Bevölkerung bei großen Schadensereignissen und/oder Katastrophen

Sirene auf Hausdach

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Kommunen gemeinsam mit dem Kreis dafür zuständig, die Bevölkerung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen rechtzeitig und umfassend zu warnen.

Um die Bevölkerung auf die verschiedenen Sirenensignale und deren Bedeutung hinzuweisen, ist eine Informationsbroschüre sowie ein Plakat entwickelt und an alle kreisangehörigen Kommunen verteilt worden.

Sie erhalten weitere Informationen beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Weiterhin sind zweimal im Jahr Probealarme vorgesehen, die rechtzeitig in Presse und Rundfunk angekündigt werden.

Bitte beachten Sie daher nachfolgende Informationen über die Sirenensignale und die Verhaltensweisen.

Ein Merkblatt über die Sirenensignale erhalten sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder unter der rechts stehenden Kontaktadresse.

Allgemeine Verhaltensregeln

Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Sie durch Ihr besonderes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen:

  • Vermeiden Sie, dass die Einsatzkräfte bei Bränden und Unglücksfällen durch Schaulustige behindert werden! Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf freie Straßen angewiesen. Wenn Sie nicht selbst helfen können, bleiben Sie dem Schadensort fern, und blockieren Sie keine Verkehrswege!
  • Schnelle Hilfe braucht freie Wege
    Bleiben Sie zu Hause oder am Arbeitsplatz, und achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei oder Rundfunkdurchsagen!
  • Kinder sofort ins Haus rufen!
  • Informieren Sie Ihre Nachbarschaft und gegebenenfalls Passantinnen und Passanten über die Durchsagen! Helfen Sie älteren oder behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger!
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
  • Telefonieren Sie nur falls dringend nötig im Mobilfunknetz! Fassen Sie sich kurz! Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen!

Hinweistafel Warnung, auf- und abschwellender Heulton, Dauer 1 Min.

Verhaltenshinweise:

  1. Ruhe bewahren
  2. Gebäude/Wohnung aufsuchen
  3. Türen und Fenster schließen
  4. Radio einschalten (für einen möglichen Stromausfall wird empfohlen, ein Rundfunkgerät vorzuhalten, das für Batteriebetrieb geeignet ist)
    Wichtig: Reservebatterien vorhalten
  5. Informationen beachten
  6. Nachbarn im Haus informieren
  7. Informationen zum Schadensgeschehen erhalten Sie nur unter der Telefon-Nr.:

Rufnummer 0800-120 4000 aktuelle Informationenoder unter www.kreis-wesel.de

Hinweistafel Entwarnung 1Min Dauerton


Warn-Apps

Die bekannten Warn-Apps NINA und BIWAPP* werden über das Modulare Warnsystem (MoWas) auch mit kreisspezifischen Informationen versehen.

Über die Apps veröffentlicht die Kreisleitstelle Wesel wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie zum Beispiel einen Großbrand, Hochwasser, den Ausfall der Stromversorgung oder Gefahrstoffausbreitung für das Kreisgebiet. Außerdem liefern sie allgemeine Notfalltipps und Verhaltenshinweise, die dabei helfen, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten. Das dient sowohl dem Selbstschutz, als auch dem Schutz der Mitmenschen.

Darüber hinaus erhalten die Nutzer der Apps allgemeine Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes.

Wie andere herkömmliche Apps sind auch die Warn-Apps im App-Store oder Playstore von mobilen Endgeräten zu finden und kostenlos herunterzuladen. Auf den jeweiligen Internetseiten gibt es Erläuterungen zu Funktionen und Umgang mit den Apps:

Kontakt

Keiten, Nicolas
Telefon: 0281 207-2738
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 41, Zimmer 1M23

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