
Vormundschaften und Pflegschaften
Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften üben Mitarbeitende der Kreisverwaltung Wesel im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus.
Dies geschieht, wenn Eltern das Sorgerecht aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen.
Im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) haben die Vormünder/innen und Pfleger/innen die gesetzliche Vertretung für ihre Mündel.
Sie sind alleine den Interessen und dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet und halten durch regelmäßige Besuche und gemeinsame Ausflüge Kontakt zu ihren Mündeln. Über die Entwicklung der Mündel berichten die Vormünder/innen jährlich den Gerichten.
Kontakt
Kaya, AyferLeitung
Telefon: 0281 207-2444
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 456 Hochwald, Nadine
Telefon: 0281 207-3450
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 454 Ruder-Nühlen, Annette
Telefon: 0281 207-3441
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 454 Schlimmerei, Julia
Telefon: 0281 207-4454
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 454