
Vertragsnaturschutz
Das Land und die Kreise bzw. die kreisfreien Städte gewähren im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Zuwendungen. Grundlage dafür sind die jeweils geltende Fassungen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen hierzu ergangene Durchführungsverordnung des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen und die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung.
Die Förderung soll die Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten erhalten oder verbessern bzw. wiederherstellen und eine für den Naturhaushalt schädliche Entwicklung verhindern.
Auf Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Einzelheiten der Förderung sind den beigefügten PDF-Dateien zu entnehmen. Die Förderung richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte und andere Landbewirtschafter. Gefördert werden können Maßnahmen auf Äckern, auf Grünland, die Pflege von Streuobstwiesen sowie Hecken (Verlinkung zu Unterseite „Schützenswerte Landschaftselemente“).
Die Antragstellung ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres möglich. Die Bewirtschaftung beginnt anschließend ab dem 01.01. des folgenden Jahres.
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Der unterschriebene Grundantrag "Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz für den Verpflichtungszeitraum vom 01.01.2023 bis 21.12.2027"
- Die Einzelflächenauflistung zum Grundantrag - Vertragsnaturschutz 2022
- Die ausgewählten Pakete mit den Bewirtschaftungsbedingungen
- Luftbilder mit den beantragten Schlägen bzw. den geplanten Schlägen ab dem nächsten Jahr
- Das aktuelle Flächenverzeichnis des Bewirtschafters
Zuständigkeiten und Erreichbarkeit
Ansprechpartner | Telefon | Büro | Räumliche Zuständigkeit | Sprechzeiten (telefonisch) | Besuchszeiten (Büro) |
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Dohle, Tobias | 0281 207-3550 | Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 550 | linksrheinisch | Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr | Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Sowie nach Terminvereinbarung |
Burkel, Lukas | 0281 207-2552 | Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 552 | rechtsrheinisch | Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr | Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Sowie nach Terminvereinbarung |
Sehen Sie auch die Karte mit den räumlichen Zuständigkeiten im Downloadbereich
Kontakt
Burkel, LukasTelefon: 0281 207-2552
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 552 Dohle, Tobias
Telefon: 0281 207-3550
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 550
Downloads
- Einzelflächenauflistung zum Grundantrag (PDF 156 KB)
- ausfüllbar - Kombinationsmöglichkeiten bei der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen untereinander und mit dem Ökologischen Landbau und Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung des Viehbesatzes (PDF 49 KB)
- Zuständigkeiten (PDF 2,2 MB)
- Pakete Übersicht (PDF 1,5 MB)
Links
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Naturschutz-Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Formulare und Merkblätter
- Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
PDF-Download externes Angebot - Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen
- Vertragsnaturschutz - Grundantrag 2017
externes Downloadangebot der Landwirtschaftskammer - Vertragsnaturschutz - Verlängerungsantrag 2020
externes Downloadangebot der Landwirtschaftskammer