Verkehrsordnungswidrigkeiten - Online-Anhörung

Bürgerinnen oder Bürger, die zu einer Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgefordert wurden und sich dazu äußern möchten, können dies auch online erledigen.

Auf jedem Anhörungsschreiben für Verkehrsordnungswidrigkeiten, egal ob Verwarnung oder Bußgeldverfahren, sind ab sofort eine Kennung und ein Passwort aufgedruckt, mit dem sich der/die Fahrzeughalter*in bzw. der/die Betroffene direkt im Online-Portal des Kreises Wesel anmelden und Details zur Verkehrsordnungswidrigkeit einsehen kann.

Damit besteht die Möglichkeit, sich online zu dem Vorgang zu äußern und z.B. anzugeben, wer der/die Fahrzeugführer*in zum Tatzeitpunkt war. Auch wenn der/die Fahrzeughalter*in selbst gefahren ist, kann er/sie online Stellung nehmen und beispielsweise die besonderen Umstände erläutern. Die gemachten Eingaben werden verschlüsselt übermittelt.

Dieses neue Verfahren spart Zeit und Kosten, es ist nicht mehr notwendig, die Stellungnahme per Post zu versenden. Die Angaben werden über das Online-Verfahren direkt dem richtigen Vorgang zugeordnet, so dass auch in der Verwaltung kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Hier geht es zur Online-Anhörung


Wichtiger Hinweis

Gerne können Sie uns Ihre Anregung für eine Geschwindigkeitsmessung im Kreisgebiet über eine E-Mail an owig@kreis-wesel.de zusenden.

Im Moment übersteigt die Flut der täglich bei uns eingehenden Meldungen bei weitem die hier vorhandenen Messkapazitäten, so dass wir nicht immer zeitnah reagieren können. Jede hier eingehende Meldung über eine mögliche Messstelle wird im Hinblick auf ihre technische Durchführbarkeit und Praktikabilität überprüft. Sofern die angegebene Stelle geeignet ist, werden dann die gewünschten Messungen durchgeführt.

Wir bitten Sie, auch bei längerer Wartezeit von mehrfachen Meldungen eine Stelle betreffend abzusehen.

Eine automatische Rückantwort auf Ihre Mail ist in der Regel nicht vorgesehen.

Der Kreis Wesel ahndet grundsätzlich keine Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkverstöße). Dies ist den kreisangehörigen Kommunen und Städten vorbehalten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.


Kontakt

36-1-1 Bußgeldstelle
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

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