Tages- und Kurzzeitpflege

Tagespflege

Die Tagespflege ist ein Betreuungs- und Pflegeangebot für Menschen, die sich nicht (mehr) selbst vollständig versorgen können. Tagespflegeeinrichtungen ergänzen die häusliche Pflege und dienen in erster Linie dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Die Tagespflege bildet eine wichtige Säule neben den Pflegesachleistungen zur Sicherung und Stabilisierung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Angehörige.

Informationen und Kontaktdaten zu den Tagespflegeeinrichtungen finden Sie unter dem Link „Pflegeanbieter im Kreis Wesel“.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung in einer vollstationären Einrichtung. Sie ist wie die Tagespflege ein wichtiges Instrument zur Sicherung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie bietet Pflegebedürftigen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, Zeit zur gesundheitlichen Stabilisierung und pflegenden und betreuenden Angehörigen Zeit zur Organisation von häuslichen Pflegearrangements. Fast noch wichtiger ist die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Zeit zur eigenen Erholung oder Genesung.

Kurzzeitpflege wird in Form eingestreuter und solitärer Kurzzeitpflegeplätze angeboten.

Eingestreute Kurzzeitpflege

Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze sind räumlich nicht festgelegte vollstationäre Dauerpflegeplätze in Altenpflegeheimen, die für die Kurzzeitpflege genutzt werden können. Diese Plätze sind dann belegbar, wenn zum Zeitpunkt einer aktuellen Nachfrage nach einem Kurzzeitpflegeplatz ein vollstationärer Dauerpflegeplatz nicht belegt ist.

Informationen und Kontaktdaten zu eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen finden Sie unter dem Link „Pflegeanbieter im Kreis Wesel" bei den vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Solitäre Kurzzeitpflege

Solitäre Kurzzeitpflegeplätze werden häufig als eine eigenständige vollstationäre Pflegeeinrichtung betrieben. Diese Plätze sind räumlich festgelegt und werden ausschließlich für die Kurzzeitpflege genutzt.

Eine Übersicht über solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen finden Sie unter dem Link „Pflegeanbieter im Kreis Wesel“.

Über Angebote und Leistungen der Tages- und Kurzzeitpflege, deren Finanzierung und Organisation beraten die trägerunabhängige Pflegeberatung in Ihrem Rathaus, die Demenzberatungsstellen oder die Tages- bzw. Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Die Kontaktdaten zu den Beratungsstellen sind unter dem Link „Beratungsstellen“ abgebildet.

Informationen für Einrichtungen von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege zur Beantragung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)

Gemäß § 13 APG NRW wird Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Finanzierung der gesondert ausgewiesenen förderungsfähigen Aufwendungen ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss auf Antrag gewährt.

Anspruchsberechtigt sind Pflegeeinrichtungen, die

  • zugelassen sind für die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege,
  • einen Versorgungsvertrag nach § 72 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI),
  • eine Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
  • und einen Festsetzungsbescheid anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gem. § 11 APG DVO NRW des zuständigen Landschaftsverbandes haben.

Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Gäste der Kurzzeit- bzw. Tagespflege

  • pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) sind,
  • keinen Anspruch gegenüber dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge haben sowie
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme bzw. in den zwei Monaten vor Aufnahme im Kreis Wesel haben.

Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung. Die Investitionskosten dürfen dem Kurzzeit- bzw. Tagespflegegast nicht in Rechnung gestellt werden.

Der Antrag ist monatlich (nicht monatsübergreifend) bis zum 15. des Folgemonats zu stellen (Ausschlussfrist).


Die Anträge zur Beantragung der Investitionskosten der Tages- bzw. Kurzzeitpflege befinden sich im Download-Bereich. Auf Nachfrage können die Formulare auch als Excel-Datei angefordert werden.

Kontakt

Mast, Lilia
Telefon: 0281 207-2347
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 347
Gierlings, Johannes
Telefon: 0281 207-3347
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 347

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