Sprachmittlerpool

Der ehrenamtliche Sprachmittlerpool unterstützt kommunale, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen im Kreis Wesel bei Beratungs- und Gesprächsterminen mit Zugewanderten.

Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler

  • sind qualifizierte Ehrenamtliche mit eigener Zuwanderungsgeschichte und/oder Lebenserfahrung im Ausland. Sie werden lediglich für niedrigschwellige und größtenteils einmalige Sprachmittlungen eingesetzt.
  • erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung, die sich an ihrer Einsatzzeit orientiert.
  • werden vor ihrem ersten Einsatz für ihre Tätigkeit geschult und qualifiziert. Während der Tätigkeit ist eine fachliche Begleitung durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Wesel gewährleistet. Kreisweite Reflektions- und Supervisionstreffen in halbjährlichem Turnus unterstützen Sie zusätzlich bei ihrem ehrenamtlichen Engagement.
  • handeln vertraulich, allparteilich und kultursensibel.

Ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind keine vereidigten Dolmetscherinnen oder Dolmetscher und sind von rechtsbindenden Übersetzungen ausgeschlossen.

Informationen für kreisangehörige Kommunen sowie gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen

Wie werden ehrenamtliche Sprachmittelnde gebucht?

Kreisangehörige Städte und Gemeinden, Behörden, Schulen, Kitas oder andere Bildungs- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige Beratungsstellen und Institutionen können die Leistungen der ehrenamtlichen Sprachmittelnden über ein Buchungsformular (als Download am Ende dieser Seite) anfragen.

Bitte senden Sie daher Ihre Buchungsanfrage möglichst frühzeitig an: sprachmittlerpool@kreis-wesel.de; die Bearbeitung des Buchungsprozesses nimmt i.d.R. eine Woche Zeit in Anspruch.

Privatpersonen sowie Einrichtungen, die kommerzielle Ziele verfolgen, sind nicht zur Buchung berechtigt!

Die eingesetzten ehrenamtlichen Sprachmittelnden erfüllen folgende Voraussetzungen:
  • Sie sind volljährig.
  • Sie haben verhandlungssichere Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen.
  • Sie beherrschen eine weitere Sprache mindestens auf dem Niveau B2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen.
  • Sie haben sich dazu verpflichtet i.R. ihres ehrenamtlichen Engagements vertrauensvoll, neutral und zuverlässig zu handeln.

Grafik zum Sprachmittlerpool

Allgemeine Informationen für an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Sprachmittlerin oder Sprachmittler Interessierte

Was beinhaltet die ehrenamtliche Tätigkeit?
  • Sie vermitteln mündlich bei Beratungs- und Gesprächsterminen zwischen Neuzugewanderten und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und anfragenden Einrichtungen.
  • Sie vermitteln bei sprachlichen und kulturellen Kommunikationsschwierigkeiten.
  • Mit Ihrem Engagement bauen Sie interkulturelle Brücken.
  • Sie motivieren zugewanderte Menschen zum Deutschlernen und unterstützen bei individuellen Integrationsprozessen.
Was bieten wir Ihnen?
  • Eine kostenlose Grundlagenschulung mit einem umfassenden Programm,
  • eine Zertifizierung nach erfolgreichem Abschluss der Grundlagenschulung,
  • eine Bescheinigung über Ihr ehrenamtliches Engagement,
  • begleitende Austausch- und Beratungsgespräche,
  • die Möglichkeit zur kreisweiten Vernetzung mit anderen Sprachmittelnden,
  • eine Haft- und Unfallversicherung während Ihres ehrenamtlichen Einsatzes,
  • eine Aufwandsentschädigung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, orientiert an Ihren Einsatzzeiten.

Bei Interesse an der Teilnahme an dem Angebot und den Leistungen des ehrenamtlichen Sprachmittlerpools wenden Sie sich gerne an das Kommunale Integrationszentrum Kreis Wesel!

Ihr Kontakt vor Ort

Kommunales Integrationszentrum
Kreis Wesel
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel

Kontaktdaten
Tel.: 0281/ 207 - 4035
Telefax: 0281/ 207 4240
E-Mail: sprachmittlerpool@kreis-wesel.de

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