Rundfunkbeitrag (Ermäßigung)

Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit ist der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung gefolgt, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.

Im Gegenzug haben die öffentlich-rechtlichen Sender ihre barrierefreien Angebote seit 2013 deutlich erweitert. So untertitelt die ARD zum Beispiel für gehörlose und schwerhörige Zuschauerinnen und Zuschauer die Erstausstrahlungen in ihrem Hauptprogramm "Das Erste". Zudem bietet "Das Erste" künftig fiktionale Formate sowie Tier- und Naturfilme im Hauptabendprogramm in einer Hörfilmfassung für blinde und stark sehbehinderte Menschen an. Auch in den Dritten Programmen ist der Anteil der untertitelten Sendungen deutlich erhöht worden.

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