Kriegsopferfürsorge

Kriegsopfer, ehemalige Soldaten und Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz und ihnen gleichgestellte Personengruppen können auf Antrag Leistungen im Rahmen des "Sozialen Entschädigungsrechts" erhalten.

Da der größte Anteil dieses Personenkreises nach wie vor aus Opfern des Zweiten Weltkrieges und deren Hinterbliebenen besteht, wird hierfür im allgemeinen der Begriff Kriegsopferfürsorge verwendet.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass die hilfebedürftigen Personen einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, der durch die gesundheitliche Schädigung oder den Verlust des Ernährers bedingt ist, und dass sie außerdem nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Seit dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband Rheinland für alle Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig.

Informationen über die Leistungen der Kriegsopferfürsorge finden Sie auch im Internet.

Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen wünschen, rufen Sie die spezielle „KOF-Beratungsnummer" Tel. 02 21 / 809 42 49 an.

Opfern von Gewalttaten empfehlen wir zudem eine Kontaktaufnahme mit dem Weissen Ring. Opfernotruf: 0 18 05 / 34 34 34

Über das Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Wesel können Sie (rund um die Uhr) die für den Opferschutz zuständigen Personen unter der Telefon-Nummer 02 81 / 107 - 0 erreichen.

Kontakt

Zimmer, Kerstin
Telefon: 0281 207-3352
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 352

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