
Kindertagespflege
Der Kreis Wesel hält in seinen Kommunen ein umfangreiches Angebot an Plätzen in Kindertagespflege bereit. Der Schwerpunkt liegt hier in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Kindertagespflege ist aber auch ergänzend zu anderen Betreuungsangeboten möglich.
Ausführliche Informationen sind in den Anmerkungen zur Kindertagespflege zusammengefasst
Informatinen:
Informationen für Kindertagespflegepersonen
Informationen für Eltern
Die Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson, insbesondere in den ersten drei Lebensjahren, für einen Teil des Tages oder ganztags durchgeführt. Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumlichkeiten (bis zu 5 betreute Kinder) oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu 9 betreute Kinder) statt.
Die Kindertagespflege zeichnet die Betreuung von Kindern in einer kleinen Gruppe mit einer festen Bezugsperson aus. Insbesondere durch die vertragliche und pädagogische Zuordnung der Kinder zu einer verlässlichen Bezugsperson eignet sich das Betreuungsangebot der Kindertagespflege, um dem Bedürfnis des Kindes nach Bindung und Orientierung zu entsprechen. Zusätzlich kommt das Betreuungsangebot zeitlich und räumlich der Struktur eines Familienalltags sehr nahe und eröffnet eine flexible und passgenaue Betreuungsmöglichkeit.
Vermittlung
Das Jugendamt des Kreises Wesel vermittelt Kindertagespflegepersonen in den jeweiligen Kommunen. Die Fachberaterinnen und Fachberater beraten Sie gerne hinsichtlich der Betreuungsmöglichkeiten und unterstützen bei der Vermittlung passender Kindertagespflegepersonen. Die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle muss beim Kreisjugendamt schriftlich beantragt werden
Formular: Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege gemäß § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Informationen für Kindertagespflegepersonen
Die Fachberatung für Kindertagespflege des Kreises Wesel ist zuständig für alle Tagespflegepersonen sowie Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Tätigkeit in den Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten ausüben.
Voraussetzung
Personen, die in Kindertagespflege tätig werden möchten, benötigen eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes.
Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist erforderlich, wenn ein oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als drei Monate betreut werden.
Eignung
Erziehung und Bildung der Kinder stellen neben der Betreuung eine zentrale Aufgabe der Kindertagespflege dar. Dies stellt entsprechend hohe Anforderung an die Qualität der Kindertagespflege. Eine Besonderheit der Kindertagespflege besteht darin, dass zur Ausübung keine Fachausbildung vorausgesetzt wird; dennoch müssen die Aufgaben sachgerecht und qualifiziert erfüllt werden. Ein entscheidendes Merkmal der Qualität der Kindertagespflege ist deshalb – neben anderen qualitätssichernden Maßnahmen – die persönliche und fachliche Eignung der Tagespflegeperson. Diese ist an andere Kriterien geknüpft als (nur) an die (formale) Qualifikation.
Geeignet ist, wer sich
- durch eine der Tätigkeit adäquaten Persönlichkeit, Sachkompetenz und Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und anderen Tagespflegepersonen auszeichnet,
- über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt und
- vertiefte, in qualifizierten Lehrgängen erworbene Kenntnisse über die Anforderungen an eine Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson nachweist.
Finanzierung
Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Die Finanzierung erfolgt durch Zahlung einer laufenden Geldleistung durch den Kreis Wesel (Link Richtlinien). Zusätzlich werden Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung, sowie für Kranken- und Pflegeversicherung hälftig erstattet. Zuschläge für Vor- und Nachbereitungszeiten für die Bildungs- und Betreuungsarbeit sowie für besondere Betreuungszeiten und -bedarfe werden zusätzlich vergütet.
Bei den Eltern erhebt der Kreis Wesel einen Elternbeitrag (angefügt unter Downloads) zur Kindertagespflege. Ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten kann direkt durch die Kindertagespflegeperson von den Eltern erhoben werden. Zusätzliche Zahlungen an die Tagespflegeperson sind nicht gestattet.
Darüber hinaus gibt es die privat finanzierte Kindertagespflege, bei dieser wird die Höhe der Bezahlung zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson frei verhandelt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und den Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer zuständigen Fachberaterin der Kindertagespflege.
Kontakt
Schöbel, Vanessa-JaninaLeitung; Fachberatung für Alpen
Telefon: 0281 207-7138
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 111 Aretz, Kerstin
Fachberatung für Schermbeck
Telefon: 0281 207-7137
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 108 Bach, Jennifer
Fachberatung für Hünxe
Telefon: 0281 207-7125
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 108 Beuer, Helen
Fachberatung für Xanten (Birten, Marienbaum)
Telefon: 0281 207-7121
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 118 Bruske, Martina
Fachberatung für Neukirchen-Vluyn
Telefon: 0281 207-7115
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 112 Finke, Jamila
Fachberatung für Hamminkeln (Hamminkeln Stadtmitte, Ringenberg, Brünen, Wertherbruch)
Telefon: 0281 207-7134
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 110 Haupt, Claudia
Fachberatung für Xanten (Beek, Lüttingen, Vynen, Xanten Stadtmitte)
Telefon: 0281 207-7131
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 118 Herhold, Melissa
Fachberatung für Neukirchen-Vluyn
Telefon: 0281 207-7129
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 112 Hoffmann, Christa
Fachberatung
Telefon: 0281 207-7112
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 119 Scholten, Sabine
Fachberatung Hamminkeln (Mehrhoog, Dingden, Loikum)
Telefon: 0281 207-7109
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 110 Wunderlich, Yvonne
Fachberatung für Sonsbeck
Telefon: 0281 207-7433
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 118 Bürskens, Birgit
Abrechnung Kindertagespflege für Alpen, Hünxe und Sonsbeck
Telefon: 0281 207-7133
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 116 Cornelissen, Monika
Abrechnung Kindertagespflege für Hamminkeln und Schermbeck; Elternbeiträge
Telefon: 0281 207-7116
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 114 Hartig, Carola
Abrechnung Kindertagespflege für Neukirchen-Vluyn und Xanten; Elternbeiträge
Telefon: 0281 207-7120
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 114
Downloads
- Anmerkungen zur Kindertagespflege (PDF 511 KB)
- Elternbeitragssatzung Kindertagespflege (08.2021.PDF 292 KB)
Informationen für Eltern - Arbeitszeitbescheinigung Eltern (PDF 101 KB)
ausfüllbarer Vordruck - Kindertagespflege: die familiennahe Alternative - Ein Leitfaden für Eltern ( )
externes Downloadangebot - Richtlinien Tagespflege (Stand 01.01.2021) (PDF 917 KB)
Informationen für Eltern und Kindertagespflegepersonen - Kindertagespflege: die familiennahe Alternative - Ein Leitfaden für Tagespflegepersonen ( )
externes Downloadangebot (Informationen für Kindertagespflegepersonen) - Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege ( )
externes Downloadangebot (Informationen für Kindertagespflegepersonen) - Fortbildungsprogramm (PDF 119 KB)
- Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson (PDF 94 KB)
ausfüllbarer Vordruck - Ausfallzeiten Kinder 1. + 2. Halbjahr (_2._HALBJAHR.PDF 205 KB)
ausfüllbarer Vordruck
Links
Formulare
- Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege gemäß § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Antrag auf Vermittlung (Informationen für Eltern) - Mitteilung zu Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson Kreisjugendamt Wesel
(Informationen für Kindertagespflegepersonen) - Anmeldung zu Veranstaltungen aus dem Fortbildungsprogramm
Informationen Kindertagespflege