Jugendgerichtshilfe - Jugendhilfe im Strafverfahren

Du wirst / Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben und es ist mit Konsequenzen zu rechnen?

Die Fachleute der Jugendhilfe im Strafverfahren informieren, beraten und unterstützen vor, während und nach dem Strafverfahren. Ziel dabei ist es, zur Vermeidung künftiger Straftagen beizutragen. Es handelt sich um eine gesetzliche Aufgabe der Jugendämter. Diese werden automatisch durch Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine Straftat informiert.

  • Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten junge Menschen im Alter von 14 - 21 Jahren von Beginn an, während und nach dem Strafverfahren,
  • informieren über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und dessen möglichen Folgen,
  • vermitteln zwischen dem jungen Menschen und seinen Eltern, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht und sind bei der Hauptverhandlung anwesend,
  • berichten vor Gericht über die Lebenssituation und die Zukunftsperspektiven des Beschuldigten und äußern sich zu den möglichen strafrechtlichen Folgen,
  • helfen bei der Erfüllung von richterlichen Weisungen und Auflagen und erarbeiten mit den Betroffenen Wiedergutmachungsvorschläge.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren prüft auch, ob die Betroffenen weitere Hilfen benötigen und berät zu Leistungen der Jugendhilfe oder den Angeboten verschiedener Beratungsstellen (z. B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, Wohnungslosenberatung, Jugendberufshilfe).

Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos.

Kontakt

Tönnes, Martin
Zuständigkeit: Neukirchen-Vluyn, Alpen, Sonsbeck
Telefon: 0281 207-7410
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 025
Claser-Königs, Christa
Zuständigkeit: Xanten
Telefon: 0281 207-7411
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 025
Fachdienst 51-2 Soziale Dienste der Jugendhilfe
51-2 Jugendhilfe im Strafverfahren -- Zuständigkeit: Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6