
Informationen für Arbeitgebende
Die örtliche Fürsorgestelle des Kreises Wesel ist für Sie da, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Menschen mit Behinderung einstellen wollen oder schon beschäftigen.
Im Kreisgebiet Wesel sind insgesamt vier örtliche Fürsorgestellen bzw. Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben tätig.
Die großen kreisangehörigen Städte (Dinslaken, Moers, Wesel) verfügen über eigene Fachstellen. Sofern Sie Ihren Betrieb in einer der anderen kreisangehörigen Gemeinden und Städte haben, sind wir für Sie da.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, da wir der Schweigepflicht unterliegen.
Sie können finanzielle Hilfen als Zuschüsse und Darlehen erhalten für:
- die Neuschaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen,
- die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- den Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen
Alle Hilfen werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert.
Wichtig! Sie können alle Hilfen in Anspruch nehmen, auch wenn Sie nicht beschäftigungspflichtig sind und keine Ausgleichsabgabe zahlen!
Bei allen Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben geht es darum, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung besser zu gestalten.
Allgemeine Hinweise
Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme (z.B. vor Einstellung des Menschen mit Behinderung) oder vor Vertragsabschluss (z.B. vor Kauf oder Bestellung des geförderten Gegenstandes) gestellt wird.
Die Anträge können formlos oder mit dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder Sie können es hier herunterladen.
Leistungen der örtlichen Fürsorgestelle werden nur insoweit gewährt, als Mittel für denselben Zweck nicht von einem Rehabilitationsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Unfall- oder Rentenversicherungsträger), vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden.
Beratung vor Ort
Das Angebot, zu helfen, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten und erhalten, umfasst: finanzielle Förderung, fachliche Beratung, individuelle Betreuung.
Im Mittelpunkt steht der Einzelfall. Jedes Problem ist anders gelagert und bedarf einer eigenen Lösung. Durch Beratung und Betreuung in den Betrieben und Dienststellen -also vor Ort- kann zeitraubender Schriftverkehr vermieden werden.
Begleitende Hilfe und der besondere Kündigungsschutz stehen in einem engen Verhältnis zueinander. Durch den Einsatz der Möglichkeiten im Rahmen der begleitenden Hilfe können jährlich zahlreiche Kündigungsanträge abgewendet werden. Im Sinne von vorbeugenden Maßnahmen wird vielfach erreicht, dass Kündigungsanträge erst gar nicht gestellt werden.
Der Technische Fachdienst des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland steht zur Verfügung, wenn es darum geht, den Arbeitsplatz technisch behindertengerecht auszustatten.
Auch die unterschiedlichen Integrationsfachdienste
- für Menschen mit Blindheit und mit Sehbehinderung
- für Menschen mit Hörbehinderung
- für Menschen mit psychischer Behinderung
- Begleitung im Berufsleben für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
stehen zur Aufklärung und Beratung, nicht nur aus Anlass eines aktuellen Problems am Arbeitsplatz, sondern auch langfristig zur Verfügung.
Wünschen Sie Beratung und Auskunft oder Kontakt zu den Integrationsfachdiensten, wenden Sie sich an uns. Wir nennen Ihnen dann den für Sie zuständigen Dienst.
Soweit es von der Betriebsgröße und der Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung vertretbar ist, sollten die Betriebe zumindest über Grundkenntnisse der Probleme bei der Beschäftigung dieser Personen verfügen, um so deren Situation zutreffend einschätzen und die notwendigen Maßnahmen veranlassen zu können. Deshalb führen wir auf Wunsch Informationsveranstaltungen für interessierte Gruppen (z. B. Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte) durch.
Zusätzliche Informationen bieten auch die Schriften des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland in Köln, die allen Interessierten von dort und von der Fürsorgestelle kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden Schulungs- und Bildungsmaßnahmen angeboten, an denen Sie kostenfrei teilnehmen können.
Die Leistungen, die wir zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung anbieten, können nur genutzt werden, wenn sie bekannt sind. Sie entsprechend bekannt zu machen, dafür zu werben, aktuell zu informieren, ist unser Ziel.
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sollten unsere Unterstützung anfordern, wenn Sie im Einzelfall konkrete Probleme nicht selbst lösen können oder allgemein geklärt werden soll, ob die Beschäftigungssituation Ihrer Mitarbeitenden verbessert werden kann.
Aber auch ohne besonderen Anlass ist es wünschenswert, gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung zu besichtigen und nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen.
Wir engagieren uns,
damit Menschen mit Behinderungen
berufstätig sein können und es auch bleiben.
Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, so scheuen Sie sich nicht, unseren Anrufbeantworter zu nutzen.
Kontakt
Zimmer, KerstinTelefon: 0281 207-3352
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 352 Kluth, Sabine
Telefon: 0281 207-2348
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 348
Downloads
- Wegweiser - Berufstätig sein (PDF 611 KB)
Links
- Anträge und Formulare
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