Immissionsschutz

Seit Jahresbeginn 2008 haben die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Aufgaben der Unteren Umweltschutzbehörden übernommen. Hierdurch hat der Kreis Wesel im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes neue Zuständigkeiten erhalten, die sich auf die Genehmigung und Überwachung technischer Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, erstrecken. Unter solchen Anlagen versteht man in der Hauptsache Gewerbebetriebe wie Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Windenergieanlagen, Schießstände, Biogasanlagen sowie landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Für diese Anlagen steht der Fachdienst 66 Umwelt - Koordinationsgruppe Immissionsschutz - für Auskünfte oder Beschwerden zur Verfügung. Während der Bürozeiten ist er allgemein über das ServiceCenter unter der Telefonnummer 0281 / 2070 oder über die Durchwahlnummern der Bediensteten erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten 0281 / 30025 0 können schwerwiegende Vorkommnisse an die Kreisleitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer gemeldet werden.

Anlagen mit besonders hohem Gefährdungspotential oder mit herausgehobener Bedeutung bleiben wie bisher unter der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf (Tel.: 0211 / 4750);
Anlagen des Bergbaus werden von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau (Tel.: 02931 / 820) betreut.

Falls Zweifel über die jeweilige Zuständigkeit bestehen, ist die Koordinationsgruppe Immissionsschutz bei der Feststellung der zuständigen Ansprechpersonen behilflich.

Formulare für Genehmigungsanträge oder Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder für Nachtarbeits-Ausnahmegenehmigungen können unter den am Ende der Seite aufgelisteten Downloads heruntergeladen werden:

Zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen im Sinne des § 10 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes stellt der Kreis Wesel lokale Informationen im Internet bereit.

Unter Umweltinformationen fallen beispielsweise Informationen über den Zustand von Gewässern und des Grundwassers, des Bodens und der Luft sowie von Biotopen und zur Artenvielfalt. Es sind aber auch umweltrelevante Daten zur Emission von Stoffen durch die Industrie und Gewerbebetriebe, aber auch zum Abfallaufkommen, über den Verkehr und die Landwirtschaft.

Zu den folgenden Themenbereichen können aktive Veröffentlichungen aus dem Bereich Immissionsschutz eingesehen werden :

 

Es liegen nicht immer zu allen Themenbereichen Umweltinformationen zur Veröffentlichung vor.

Veröffentlichungen nach verschiedenen Themenbereichen durchsuchbar.

Neue Öffnungszeiten der Immissionsschutzbehörde

Die Öffnungszeiten des Koordinationsbereiches 66-1-4 Immissionsschutz für telefonische Erreichbarkeit sowie persönliche Besuche sind wie folgt geändert:

montags und mittwochs: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags und freitags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Kontakt

66-1-4 Immissionsschutz
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

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