
Immissionsschutz
Seit Jahresbeginn 2008 haben die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Aufgaben der Unteren Umweltschutzbehörden übernommen. Hierdurch hat der Kreis Wesel im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes neue Zuständigkeiten erhalten, die sich auf die Genehmigung und Überwachung technischer Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, erstrecken. Unter solchen Anlagen versteht man in der Hauptsache Gewerbebetriebe wie Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Windenergieanlagen, Schießstände, Biogasanlagen sowie landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Für diese Anlagen steht der Fachdienst 66 Umwelt - Koordinationsgruppe Immissionsschutz - für Auskünfte oder Beschwerden zur Verfügung. Während der Bürozeiten ist er allgemein über das ServiceCenter unter der Telefonnummer 0281 / 2070 oder über die Durchwahlnummern der Bediensteten erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten 0281 / 30025 0 können schwerwiegende Vorkommnisse an die Kreisleitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer gemeldet werden.
Anlagen mit besonders hohem Gefährdungspotential oder mit herausgehobener Bedeutung bleiben wie bisher unter der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf (Tel.: 0211 / 4750);
Anlagen des Bergbaus werden von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau (Tel.: 02931 / 820) betreut.
Falls Zweifel über die jeweilige Zuständigkeit bestehen, ist die Koordinationsgruppe Immissionsschutz bei der Feststellung der zuständigen Ansprechpersonen behilflich.
Formulare für Genehmigungsanträge oder Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder für Nachtarbeits-Ausnahmegenehmigungen können unter den am Ende der Seite aufgelisteten Downloads heruntergeladen werden:
Zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen im Sinne des § 10 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes stellt der Kreis Wesel lokale Informationen im Internet bereit.
Unter Umweltinformationen fallen beispielsweise Informationen über den Zustand von Gewässern und des Grundwassers, des Bodens und der Luft sowie von Biotopen und zur Artenvielfalt. Es sind aber auch umweltrelevante Daten zur Emission von Stoffen durch die Industrie und Gewerbebetriebe, aber auch zum Abfallaufkommen, über den Verkehr und die Landwirtschaft.
Zu den folgenden Themenbereichen können aktive Veröffentlichungen aus dem Bereich Immissionsschutz eingesehen werden :
Schutzanordnungen nach § 17 Absatz 1a Bundesimmissionsschutzgesetz
Neu- und Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 4 oder § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz für Anlagen der Verfahrensart "G" der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsverfahren mit durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfung
Messung aus besonderem Anlass gem. § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Erstmalige und wiederkehrende Messungen gem. § 28 Bundesimmissionsschutzgesetz bei genehmigungs-bedürftigen Anlagen
Umweltinspektionsberichte - Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
Medienübergreifende Umweltinspektionen
Die europäische Union hat mit der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU vom 24.11.2010 (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen zur Durchführung von Umweltinspektionen bei gewerblichen und industriellen Anlagen (IE Anlagen) vorgeschrieben. Die Umweltinspektionen erfolgen medienübergreifend, das heißt unter Beachtung der Umweltauswirkungen auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden.
Im Kreis Wesel und in der Überwachung durch den Kreis Wesel befinden sich zur Zeit folgende IE-Anlagen:Unter Downloads finden Sie auch den Überwachungsplan / das Überwachungsprogramm des Kreises Wesel für die IE-Anlagen.
Bekanntgaben nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- UVPG Cremare Wesel
- UVPG Cremare Schermbeck
- Öffentliche Bekanntmachung der Antragsrücknahme
- UVPG Brömmel GbR
- UVPG Boßmann Biogas GbR
- UVPG SL WEA 3 Wesel
- Bekanntgabe UVPG Ahmed Aydin
- Bekanntgabe UVPG SL Windenergie GmbH
- UVPG Voerde Windenergie GmbH
- UVPG Voerde Windenergie GmbH II
- UVPG Xanten Greenol Handels-GmbH & Co. KG
- UVPG Oxoid Deutschland GmbH
Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsbescheids gem. § 21a Satz 1 2. Halbsatz der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
Es liegen nicht immer zu allen Themenbereichen Umweltinformationen zur Veröffentlichung vor.
- IED-UIB-2019-Interovo (139 kB)
- IED-UIB-2019-VanderLinde (92 kB)
- IED-UIB-2019-Vingerhoet (144 kB)
- IED-UIB-2019-Völkner (144 kB)
- IED-UIB-2022-Gut_Köper_GbR (139 kB)
- IED-UIB-2022-Interovo (140 kB)
- IED-UIB-2022-MoersFrische (140 kB)
- IED-UIB-2022-RETERRA (139 kB)
- IED-UIB-2022-VanderLinde (139 kB)
- IED-UIB-2022-Vingerhoet-Hoberg (140 kB)
Neue Öffnungszeiten der Immissionsschutzbehörde
Die Öffnungszeiten des Koordinationsbereiches 66-1-4 Immissionsschutz für telefonische Erreichbarkeit sowie persönliche Besuche sind wie folgt geändert:
montags und mittwochs: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags und freitags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
66-1-4 ImmissionsschutzBüro: Wesel, Reeser Landstraße 31
Downloads
- Antrag auf Nachtarbeit (PDF 61 KB)
- Merkblatt zum Antrag auf Nachtarbeit (PDF 41 KB)
- Umweltministerium NRW; Immissionsschutz und Anlagen ( )
- Überwachungsplan (PDF 391 KB)
- 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (_BIMSCHV.PDF 149 KB)
Links
- Umweltministerium NRW; Zulassung und Genehmigung
- Immissionsschutz Bezirksregierung Düsseldorf
- Ministerium für Umwelt und naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes* (Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV)
- Anzeige-/Registrierungspflichten nach 44. BImSchV