Hühner-Salmonellen-VO

Am 06. April 2009 ist die Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn in Kraft getreten. Die Legehennenhalter müssen quartalsweise Salmonellenuntersuchungen durchführen. Zur Vorbereitung auf die verpflichtenden Maßnahmen wurde in Nordrhein-Westfalen in Abstimmung zwischen dem MUNLV und der Geflügelwirtschaft unter Mitwirkung der Tierseuchenkassen ein freiwilliges Untersuchungs- und Hygieneprogramm erarbeitet mit dem den Hühnerhaltern bereits ab 2007 die Gelegenheit zur Ermittlung ihres Status und Senkung des Salmonellenvorkommens gegeben wurde.

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ergeben sich einige wichtige und unmittelbar geltende Verpflichtungen für die Betriebe. Entsprechende Formulare finden Sie im Download-Bereich.

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