
Heimaufsicht
Die Heimaufsicht hat die Aufgabe Einrichtungen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die behördliche Qualitätssicherung zu sorgen. Rechtliche Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Die Heimaufsicht ist Anlaufstelle für die in den Einrichtungen lebenden Menschen, deren Angehörige und/ oder Betreuerinnen oder Betreuer und der dort arbeitenden Beschäftigten. Sie informiert diesen Personenkreis über heimrechtliche Belange und nimmt sich ihrer Sorge und Nöte an.
Die Heimaufsicht ist zuständig für
- Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Alten- und Altenpflegeheime sowie Heime für Menschen mit Behinderung)
- Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbstverantwortete und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften),
- Angebote des Servicewohnens (Vermietung und Bereitstellung von Allgemeinen Unterstützungsleistungen)
- ambulante Dienste (soweit sie Leistungen in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften erbringen),
- Gasteinrichtungen (Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Hospize).
Die wichtigste Aufgabe besteht darin, den in den oben genannten Wohnformen lebenden Menschen ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes Leben zu ermöglichen und, sofern notwendig, auch gegenüber den Leistungsanbietern einzufordern.
Das Wohn- und Teilhabegesetz legt hierfür die Mindestanforderungen fest. Es sichert insbesondere die strukturellen Rahmenbedingungen, soll aber auch zu einem normalen Alltagsleben innerhalb dieser Rahmenbedingungen beitragen. Dies macht sich z. B. fest an den umfassenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Menschen, die in den Einrichtungen leben.
Eine zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist es, die Einhaltung der o.a. Anforderungen im Rahmen regelmäßiger, unangemeldeter Prüfungen zu überwachen.
Die Ergebnisberichte zu diesen Prüfungen finden sie hier.
Sind Sie in irgendeiner Weise mit dem Thema rund um das "Leben in einer Einrichtung" befasst und haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an!
Kontakt
Fuhr, HaraldTelefon: 0281 207-2345
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 345 Krause, Eva
Telefon: 0281 207-3353
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 353 Bachmann, Stefan
Telefon: 0281 207-2356
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 356 Vollmann, Katrin
Telefon: 0281 207-3345
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 345 Terhorst, Carina
Telefon: 0281 207-4353
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 353
Downloads
- Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht (PDF 870 KB)