
Halterpflichten
Als Halter/Halterin eines Kraftfahrzeuges hat man Rechte. Daneben gibt es aber auch Pflichten, denen Sie als Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin nachkommen müssen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die sogenannten Halterpflichten.
- Anschriften- und/oder Namensänderung
- Fahrzeugverkauf
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Steuern
- Kfz-Steuerschuld
- Mängelanzeigen
- Versichererwechsel
- Versicherungsschutz erloschen
- Zwangsweise Außerbetriebsetzung
WEITERE INFORMATIONEN erteilt das Team Halterpflichten:
Kennzeichen Endziffern 3, 4, 5
0281 207 3166
Kennzeichen Endziffern 6, 7, 8, 9 (A-M)
0281 207 2166
Kennzeichen Endziffern 0, 1, 2, 9 (N-Z)
0281 207 2164
![]() | Informationen zum Wunschkennzeichen |
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![]() | zur Online-Reservierung diese Anwendung ist derzeit noch nicht barrierefrei |
![]() ![]() ![]() | Informationen zu Feinstaubplaketten |
Dienstleistungen
- Fahrzeug - fehlender Versicherungsschutz
- Fahrzeug - Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge (E-Kennzeichen)
- Fahrzeug - Kfz-Steuer
- Fahrzeug - Technische Mängel
Kontakt
36-1-3 Zulassungsservice WeselTelefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31