
Gutachterausschuss
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte wurden in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BbauG) von 1960 eingerichtet. Sie bestehen heute in den kreisfeien Städten, den Kreisen und großen kreisangehörigen Städten.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel ist als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalens ein neutrales, vom Kreis Wesel als Behörde weisungsunabhängiges, marktkundiges und sachverständiges Kollegialgremium.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden von der Regierungsregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die ehrenamtlichen Gutachter sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft, sowie dem Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie unter Kontakt.
Die Zuständigkeit des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Wesel erstreckt sich heute auf das Gebiet der zehn kreisangehörigen Gemeinden und Städte Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde und Xanten mit ca. 228.000 Einwohnern (Kreis Wesel, Stand 31.12.2019)
Informationen zu:
- der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Wesel
- den Aufgaben
- den Bodenrichtwerte
- dem Downloadangebot
- den Gebühren
- der Erreichbarkeit
- Wichtige Rechtsvorschriften (auszugsweise)/Links
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Wesel
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient sich der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der beim Kreis Wesel eingerichteten Geschäftsstelle, die ausschließlich nach den Weisungen des Gutachterausschusses bzw. des vorsitzenden Mitglieds arbeitet. Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie unter Kontakt.
Aufgaben
Der Grundstücksmarkt stellt in der Wirtschaft einen durch Angebot und Nachfrage geregelten Markt dar. Diesen Grundstücksmarkt transparent zu machen, ist die Aufgabe des Gutachterausschusses. In dem Zusammenhang sind objektive Daten zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen. Entsprechende Tätigkeiten sind u.a.:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ableitung von für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen u.a.
- Veröffentlichung einer Übersicht über den Grundstücksmarkt (sog. Grundstücksmarktbericht)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von be- und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für Rechtsverluste und andere Vermögensnachteile in Enteignungsverfahren etc.
- Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen an Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Erstellung von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung
Bodenrichtwerte
Sie können kostenfrei die Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen über www.boris.nrw.de abrufen.
Downloads
Unter Downloads finden Sie Anträge und Informationen.
Gebühren
Die Dienstleistungen nach dem Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung des Gutachterausschusses bzw. der Geschäftsstelle sind nach den Tarifstellen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG - in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen.
Ausgenommen hiervon sind die Leistungen im Zusammenhang der Tätigkeit bzw. Ausübung von Sachverständigenleistungen. Hier gilt als Abrechnungsgrundlage die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen – VermWertKostO NRW – in Verbindung mit dem entsprechenden Kostentarif – VermWertKostT in der jeweils gültigen Fassung.
Erreichbarkeit
Kontakt: Juschkat, Oliver
Allgemeine Servicezeiten des Kreis Wesel:
Mo. bis Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr u. 14:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin!
Wichtige Rechtsvorschriften (auszugsweise)/Links
- G- GrundWertV GV. NRW. Ausgabe 2020 Nr. 57 vom 16.12.2020 Seite 1137 bis 1210 | RECHT.NRW.DE
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW)
- Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)
- Baugesetzbuch ab § 192
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Immobilienwertvermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Amtliche Informationen zum Immobilienmarkt (BORISplus.NRW)
Kontakt
Juschkat, OliverTelefax: 0281 – 207 67 2425; E-Mail: gutachterausschuss@kreis-wesel.de
Telefon: 0281 207-2425
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 425.1
Downloads
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung.pdf (PDF 254 KB)
- Antrag auf schriftliche Bodenrichtwertauskunft.pdf (PDF 130 KB)
- Antrag auf Erstattung eines Gutachtens.pdf (PDF 246 KB)
- Antrag auf einen historischen Grundstücksmarktbericht (PDF 136 KB)
- Grundstücksmarktberichte 2011 bis heute ( )
hier können Sie kostenfrei die Grundstücksmarktberichte der Jahre 2011 bis 2019 über www.boris.nrw.de abrufen