
Grundsteuerreform
Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen Haus- und Grundeigentümerinnen und -eigentümer bestimmte Daten nun für das Finanzamt zusammenstellen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert, erforderliche Daten zu ermitteln und in einer Feststellungserklärung aufzuführen. Vom 1. Juli bis zum 31. Januar 2023 muss die Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Ermittlung der erforderlichen Daten für die neue Grundsteuer hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ein Grundsteuerportal (Geodatenportal) bereitgestellt: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de.
Neben weiteren Hilfestellungen wie beispielsweise Anleitungen, einem Chatbot und Hilfe-Videos, können dort Angaben zu den jeweiligen Grundstücken (Grundsteuer B) und zu Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.
Kontakt
Das für Sie zuständige Finanzamt.
Fristen
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
(Achtung Fristverlängerung, einmalig bis zum 31. Januar 2023)
Links
- Grundsteuerreform
Finanzverwaltung NRW - BORIS NRW
Das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen - Grundsteuer Geodaten NRW