
Geflügelpest
Pressemitteilung vom 14.12.2022: Stallpflicht für Geflügel im Kreis Wesel
Geflügelhalter, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Alle allgemeinen wesentlichen Regelungen und wichtige Hinweise, insbesondere auch für Hobby- und Kleingeflügelhaltungen finden Sie in aktuellen Faltblättern des des Landes Nordrhein- Westfalen unter
LANUV_Handout_Gefluegelpest.pdf (nrw.de)
sowie
Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen ‒ Informationen für Halterinnen und Halter (nrw.de)
Geflügelbestände in der Sperrzone, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet worden sind, sind unbedingt dem Kreis Wesel zu melden. Darüber hinaus sind Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.
Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren einen Tierarzt hinzu zu ziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per Email an VET.LM@kreis-wesel.de oder telefonisch unter Tel. 0281 – 207 7007 gemeldet werden.
Insgesamt sind im Kreis Wesel derzeit 1598 Geflügelhalter mit ca. 505.000 Stück Geflügel gemeldet. Die Dunkelziffer ist unbekannt. Erfahrungsgemäß sind etliche Klein- und Kleinsthaltungen nicht registriert.
Davon halten
- 72 Betriebe 100 und mehr Legehennen
- 11 Betriebe 100 und mehr Mastputen
- 15 Betriebe 100 und mehr Masthähnchen.
Der Kreis bittet Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht gemeldet habe, dies unbedingt bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW nachzuholen (www.landwirtschaftskammer-nrw.de).
Nähere Informationen zur aktuellen Geflügelpestsituation finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums in Düsseldorf (www.umwelt.nrw.de) und des Friedrich-Löffler-Institutes (www.fli.bund.de).
Kontakt
Dr. Dicke, AntoniusTelefon: 0281 207-7008
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 005 Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011 Dr. Leifeld, Thomas
Telefon: 0281 207-7006
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 009
Downloads
- Amtsblatt des Kreises Wesel, 48. Jahrgang, Nummer 1 (_1_23.PDF 206 KB)
Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz gegen die Geflügelpest für den Kreis Wesel - Amtsblatt des Kreises Wesel 47. Jahrgang, Nummer 53 (_53_22.PDF 75 KB)
Stallpflicht für Geflügel im Kreis Wesel - AI-Merkblatt Verbringung (PDF 618 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schlachtgeflügel (PDF 415 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Tieren und tierischen Nebenprodukten (PDF 344 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Gülle-Mist-Einstreu (PDF 412 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Eiern für den menschlichen Verzehr (PDF 393 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen (PDF 320 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Bruteiern (PDF 392 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Geflügel (PDF 331 KB)
- Checkliste - Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) ( )
Merkblatt - FLI zur Biosicherheit in Geflügelhaltungen und zur Geflügelpest - Risikoampel Aviäre Influenza ( )
- Merkblatt - Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen ( )
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