Futtermitteleinsatz in der Landwirtschaft

Dieses Bild zeigt Hühner bei der Futternahme an einer Futterrinne

Die Kreise und kreisfreien Städte überwachen den Futtermitteleinsatz in der Landwirtschaft. Betriebe, die Futtermittel anbauen und Nutztierhalter, die selbst erzeugte Futtermittel verfüttern, sind nach den gesetzlichen Regeln gleichzeitig auch Futtermittelunternehmer. Sie tragen die Verantwortung für die erzeugten bzw. für ihre Tiere bestimmten Futtermittel. Sie müssen sicherstellen, dass die Futtermittel für den vorgesehenen Zweck geeignet und zulässig sind.

Es dürfen keine gesundheitsschädlichen Futtermittel verfüttert werden oder Futtermittel, die die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit in der Futtermittel- und Lebensmittelkette.

Die Überwachung erfolgt im Regelfall anlässlich routinemäßiger landwirtschaftlicher Betriebskontrollen. Bei zugekauften Futtermitteln wird anhand der Deklaration überprüft, ob nur zugelassene Zusatzstoffe eingesetzt werden.

Im Rahmen des Nationales Futtermittelkontrollprogrammes werden unangemeldet durch Futtermittelkontrolleure Proben entnommen und gezielt untersucht. Neben wertbestimmenden Inhaltsstoffen wie Eiweiß, Fett oder Kohlehydraten erstrecken sich die Untersuchungen auf verbotene und unerwünschte Bestandteile, Zusatzstoffe, Rückstände von Tierarzneimitteln und Umweltkontaminanten sowie die mikrobiologische Beschaffenheit und Hygiene.

Es wird auch überprüft, ob beim Einsatz bestimmter Futtermittel die vorgeschriebenen Wartezeiten eingehalten werden.

Die Überwachung der Futtermittelunternehmer und des Futtermittelhandels außerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe wird in Nordrhein- Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Recklinghausen wahrgenommen.

Lebensmittelbetriebe als Futtermittelunternehmer

Nach der Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr.183/2005 sind Futtermittelunternehmer, die Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben, verpflichtet, ihre Betriebe zwecks Registrierung und ggf. Zulassung zu melden.

Der Registrierung unterliegen auch Lebensmittelunternehmer wie Brauereien (Produktion von Biertrebern, Trester), Molkereien (Produktion von Molke) und Bäckereien (Abgabe, Verarbeitung von Altbrot zu Futtermehl)

Die Registrierung erfolgt in Nordrhein-Westfalen für Betriebe, die nicht Landwirte sind, beim LANUV NRW (www.lanuv.nrw.de) als zuständige Behörde.

Sie können die Dienstleistungen nach verschiedenen Kriterien durchsuchen.

Kontakt

Dr. Brandt, Katja
Telefon: 0281 207-7102
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer U312-2
Dr. Engelking, Uta
Telefon: 0281 207-7103
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer U312-2
Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011

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