
Feuerschutz
Der Feuerschutz wird gem. § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 durch den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren der Gemeinden und Städte gesichert. Damit ist der Feuerschutz grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Der Kreis hat die Aufsicht über die örtlichen Feuerwehren. Hierbei und bei seinen weiteren Aufgaben wird er durch den vom Kreistag ernannten Kreisbrandmeister und seine beiden Stellvertreter unterstützt.
Kreisbrandmeister ist:
- Udo Zurmühlen, Hamminkeln
stellv. Kreisbrandmeister sind:
- Christoph Rudolph, Neukirchen-Vluyn
- Markus Janßen, Xanten
Die Kreise unterhalten Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht (§ 4 Abs. 1 BHKG). Der Kreis Wesel unterhält als überörtliche Einrichtung
- für die Feuerwehren, die rechtsrheinisch den Feuerschutz sichern, eine Kreisschlauchpflegestelle mit Atemschutzgerätewerkstatt bei der Feuer- und Rettungswache der Stadt Dinslaken und
- für die Feuerwehren, die linksrheinisch den Feuerschutz sichern, eine Kreisschlauchpflegestelle mit Atemschutzgerätewerkstatt bei der Feuer- und Rettungswache der Stadt Moers.
Der Kreis unterhält eine ständig besetzte Leitstelle für den Feuerschutz, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammengefasst ist. Sie ist so ausgestattet, daß auch Großschadensereignisse bewältigt werden können.
In der Leitstelle wird der Notruf 112 für das gesamte Kreisgebiet abgefragt. Damit wird der gesetzlichen Forderung aus dem BHKG genüge getan.
Der Neubau der Kreisleitstelle wurde im Oktober 2017 in Betrieb genommen und befindet sich an der Jülicher Straße 8 in 46483 Wesel.
Downloads
- Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (PDF 202 KB)
an die Übertragungsanlage der Leitstelle des Kreises Wesel