Entbindung von der Betriebspflicht

Der Unternehmer / die Unternehmerin ist verpflichtet, seinen / ihren Betrieb ordnungsgemäß aufzunehmen und dann für die Geltungsdauer der Genehmigung nach den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechend der Verordnung über den Verkehr mit den im Kreis Wesel zugelassenen Taxen und dem Stande der Technik ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten.

Auf seinen / ihren Antrag hin kann der Unternehmer / die Unternehmerin seitens der Genehmigungsbehörde von der Betriebspflicht vorübergehend oder auf Dauer für den gesamten oder für einen Teil des Betriebes entbunden werden. Dies ist aber nur möglich, wenn dem Unternehmer / der Unternehmerin die Erfüllung der Betriebspflicht objektiv nicht mehr möglich ist. Alternativ kann natürlich auch die Genehmigung für den Einsatz eines Ersatztaxis erteilt werden, um so die Fortführung des Betriebes zu gewährleisten.

Gleichgestellt ist, wenn die Weiterführung des Betriebes ihm / ihr unter Berücksichtigung seiner / ihrer wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals nicht mehr zugemutet werden kann.

Der Unternehmer / Die Unternehmerin hat die Entscheidung der Genehmigungsbehörde abzuwarten und darf nicht von sich aus den Betrieb einstellen. Wird der Unternehmer / die Unternehmerin von der Betriebspflicht im Ganzen dauernd entbunden, erlischt die erteilte Genehmigung.


Gebühren:

  • Entbindung von der Betriebspflicht: 45,00 Euro
  • Ausnahmegenehmigung Ersatzfahrzeug: 25,00 Euro

 

Kontakt

Nilsson, Stephan
Telefon: 0281 207-3043
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 054