
Einsatzplanung
Wie auf der Seite zur Geschwindigkeitsüberwachung beschrieben, hat der Kreis Wesel einen Wechsel der Messtechnik vollzogen. Derzeit kann noch keine langfristig feststehende Einsatzplanung erfolgen und damit auch keine entsprechende Bekanntgabe der Messstandorte.
Neben den mobilen Messungen durch Polizei und Kreis führen auch die Städte Dinslaken, Moers und Wesel eigene Messungen durch.
Hinweis:
- Aufgrund von besonderen Ereignissen (Unfallgeschehen an bestimmten Stellen, Veranstaltungen, Baustellen und aktuelle Bürgereingaben) ist es möglich, dass die Fahrzeuge der Bußgeldstelle auch an abweichenden Standorten Messungen durchführen. Insofern muss jeder Verkehrsteilnehmer im Kreis Wesel jederzeit damit rechnen, an anderen als den hier angegebenen Stellen von der Polizei, dem Kreis Wesel und im Bereich der Städte Dinslaken, Moers und Wesel auch von deren Mitarbeitern gemessen zu werden. Die Polizei im Kreis Wesel sowie die Städte Dinslaken, Moers und Wesel geben auf ihren Internet Seiten ebenfalls die Orte ihrer Geschwindigkeitsmessungen bekannt. Näheres erfahren Sie unter : www.wesel.polizei.nrw, www.dinslaken.de, www.moers.de und www.wesel.de
- Gerne können Sie uns Ihre Anregung für eine Geschwindigkeitsmessung im Kreisgebiet über eine E-Mail an owig@kreis-wesel.de zusenden.
Im Moment übersteigt die Flut der täglich bei uns eingehenden Meldungen bei weitem die hier vorhandenen Messkapazitäten, so dass wir nicht immer zeitnah reagieren können.Jede hier eingehende Meldung über eine mögliche Messstelle wird im Hinblick auf ihre technische Durchführbarkeit und Praktikabilität überprüft. Sofern die angegebene Stelle geeignet ist, werden dann die gewünschten Messungen durchgeführt.
Wir bitten Sie, auch bei längerer Wartezeit von mehrfachen Meldungen eine Stelle betreffend abzusehen. - Eine automatische Rückantwort auf Ihre Mail ist in der Regel nicht vorgesehen.
- Der Kreis Wesel ahndet grundsätzlich keine Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkverstöße). Dies ist den kreisangehörigen Kommunen und Städten vorbehalten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Wichtiger Hinweis
Gerne können Sie uns Ihre Anregung für eine Geschwindigkeitsmessung im Kreisgebiet über eine E-Mail an owig@kreis-wesel.de zusenden.
Im Moment übersteigt die Flut der täglich bei uns eingehenden Meldungen bei weitem die hier vorhandenen Messkapazitäten, so dass wir nicht immer zeitnah reagieren können. Jede hier eingehende Meldung über eine mögliche Messstelle wird im Hinblick auf ihre technische Durchführbarkeit und Praktikabilität überprüft. Sofern die angegebene Stelle geeignet ist, werden dann die gewünschten Messungen durchgeführt.
Wir bitten Sie, auch bei längerer Wartezeit von mehrfachen Meldungen eine Stelle betreffend abzusehen.
Eine automatische Rückantwort auf Ihre Mail ist in der Regel nicht vorgesehen.
Der Kreis Wesel ahndet grundsätzlich keine Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkverstöße). Dies ist den kreisangehörigen Kommunen und Städten vorbehalten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Kontakt
Leineweber, BodoTelefon: 0281 207-2177
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 177 Winnekendonk, Christian
Telefon: 0281 207-4162
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 162