Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII

Gemäß § 35 a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Aufgabe und Ziel der Eingliederungshilfe ist, eine seelische Behinderung abzuwenden, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, bzw. zu beseitigen. Darüber hinaus soll dem seelisch behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht oder erleichtert werden.

Anspruch auf eine Leistung haben seelisch behinderte und ggfls. von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder ab dem 6. Lebensjahr sowie Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.

Zum Maßnahmenkatalog der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII gehören ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfsangebote.

Kontakt

Schaffeld, Raimo
Leitung;
Telefon: 0281 207-7417
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 036
Est, Andrea
örtliche Zuständigkeit: Hamminkeln, Mehrhoog
Telefon: 0281 207-7424
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 034
Heimburger, Christoph
örtliche Zuständigkeit: Neukirchen-Vluyn
Telefon: 0281 207-7425
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 032
Irgang, Laura Jane
örtliche Zuständigkeit: Hünxe, Schermbeck
Telefon: 0281 207-7422
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 030
Pia, Jaqueline
Telefon: 0281 207-7438
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 030
von Mallinckrodt, Tabea
örtliche Zuständigkeit: Alpen, Sonsbeck
Telefon: 0281 207-7423
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 032
Weinforth, Gudrun
örtliche Zuständigkeit: Xanten, Birten, Lüttingen, Marienbaum, Beek, Vynen, Wardt, Obermörmter
Telefon: 0281 207-7421
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 034