Beseitigen und Schneiden von Bäumen, Sträuchern, Hecken

Die Beseitigung, das Schneiden oder auf-den-Stock-setzen von Gehölzen (Bäume, Sträucher, Hecken) ist in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aus Artenschutzgründen verboten.

Ausgenommen davon sind schonende Form- und Pflegeschnitte (z.B. Hecken scheren) sowie das Entfernen von Bäumen aus Gartenflächen. Hierbei ist aber sicherzustellen, dass keine Tiere zu Schaden kommen (z.B. brütende Vögel).

Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Infoblatt im Download-Bereich oder wenden Sie sich an die angegebene Kontaktperson.

Kontakt

Wittebrock, Joachim
Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck
Telefon: 0281 207-2539
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 539

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