
Behindertenbeauftragte
Zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen hat der Kreistag des Kreises Wesel Ende 2006 die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung beschlossen.
Auf Grundlage dieser Satzung wurde Erika Morsch zur hauptamtlich tätigen Behindertenbeauftragten der Kreisverwaltung Wesel bestellt.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Kreis Wesel dazu beitragen will, die Interessen von Menschen mit Behinderung zu wahren, deren Benachteiligungen zu beseitigen bzw. zu verhindern, um so die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu verwirklichen und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen.
Zu dem breitgefächerten Aufgabenkatalog der Behindertenbeauftragten gehört es insbesondere
- als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stehen,
- für die Belange und besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und
- bei Vorhaben und Maßnahmen der Kreisverwaltung Wesel im Sinne der betroffenen Menschen zu beraten und mitzuwirken.
Wenn Sie Anregungen, Fragen oder Probleme zu Maßnahmen der Kreisverwaltung haben, wird die Behindertenbeauftragte helfen oder die „richtige“ Ansprechperson finden.
Neben der Behindertenbeauftragten des Kreises stehen in allen Städten und Gemeinden für die Belange der Menschen mit Behinderung Ansprechpersonen zur Verfügung.
Downloads
- Satzung (PDF 138 KB)
- Übersicht Ansprechpersonen der kreisangehörigen Kommunen (PDF 29 KB)