
Artenschutz
Seit über 30 Jahren gilt zum Schutz exotischer Arten das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“, das sogenannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), in der Bundesrepublik Deutschland.
Zum "Internationalen Artenschutz" erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
In 2007 und 2009 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an die europarechtlichen Vorgaben zum Schutz bestimmter heimischer Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensstätten angepasst. Jeder hat die Vorschriften des § 44 BNatSchG zu beachten. Im Wesentlichen werden alle europäischen Vogelarten, Kröten, Frösche, Molche und Eidechsen sowie alle Fledermausarten von diesen Schutzbestimmungen erfasst.
Es ist z.B. verboten, Maulwürfe zu töten, Eichhörnchen zu fangen oder zu verletzen. Auch ein Kleingewässer, welches Lebensraum für Grünfrösche ist, darf nicht zugeschüttet und ein Schwalbennest darf nicht entfernt werden.
Zum „Freilandartenschutz“ erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
Die Einhaltung der Vorschriften zum Artenschutzrecht werden für das gesamte Kreisgebiet durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel überwacht.
montags: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
dienstags: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
mittwochs: | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
donnerstags: | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
freitags: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Kontakt
van Hemert, MareikeTelefon: 0281 207-2546
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 546 60-1-1 Natur-, Artenschutz, Jagd, Fischerei