
Orden und Ehrungen
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Bundespräsident verleiht ihn für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland.
Der Verdienstorden wird in acht Stufen verliehen:
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande
- Verdienstkreuz 1. Klasse
- Großes Verdienstkreuz
- Großes Verdienstkreuz mit Stern
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter)
Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Die Verleihung einer höheren Ordensstufe ist nur möglich, wenn der/die Vorgeschlagene bereits Ordensträgerin/Ordensträger ist und eine neue auszeichnungswürdige Leistung vorliegt.
Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
Neben dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wird an Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, die sich besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bevölkerung erworben haben.
Rettungsmedaille
Als staatliche Anerkennung für die Rettung oder versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr, verleiht der Ministerpräsident im Namen der Landesregierung die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen oder spricht eine öffentliche Belobigung aus.
Die Rettungsmedaille kann an Personen verliehen werden, die unter Einsatz des eigenen Lebens eine Rettungstat unternommen haben, wie zum Beispiel die Bergung eines Menschen aus einem brennenden Gebäude oder die Rettung eines Ertrinkenden.
Für hauptberufliche Retter wie Polizisten und Feuerwehrleute kommt eine staatliche Auszeichnung nur dann in Betracht, wenn bei der Rettung die dienstlichen oder beruflichen Pflichten erheblich überschritten wurden.
Verfahren
Vorschläge für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Nordrhein-Westfalen kann jedermann geben. Sie sind grundsätzlich an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, zu richten, können aber auch der Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen, der zuständigen Kreisverwaltung, den Landesbehörden oder dem Bundespräsidenten übersandt werden. Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung, unabhängig davon, bei welcher Behörde die Anregung eingegangen ist.
In dem formlosen Anregungsschreiben sollten möglichst konkret folgende Angaben enthalten sein:
- Persönliche Daten des Vorgeschlagenen (Vornamen, Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Beruf und evtl. Eintritt in den Ruhestand)
- Beschreibung der besonderen Verdienste (mit Zeitangaben) und
- Referenzpersonen, die zu den besonderen Verdiensten Stellung nehmen können.
Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Vorgeschlagene keine Kenntnis von der Ordensanregung erhält.
Für eine Anregung kann das unter Downloads aufgeführte Formular verwendet werden.
Es ist nicht möglich, seine eigene Auszeichnung anzuregen.
Verlust der Ordensinsignien
Sie haben Ihren Orden verloren oder die Insignien sind defekt und Sie möchten gern einen Ersatz haben?
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die
Firma Steinhauer & Lück GmbH & Co.KGHochstr. 47 - 51
58511 Lüdenscheid
Tel: 02351/ 10620
email: info@steinlueck.de
Um einen Ersatz zu bekommen, fügen Sie bitte Ihrem Schreiben an die Firma Steinhauer & Lück GmbH & Co.KG eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei. Nach Überweisung des von Steinhauer & Lück GmbH & Co.KG erhobenen Rechnungsbetrages wird Ihnen die Ordensinsignie übersandt.
Sollten Sie Ihre Verleihungsurkunde verlegt haben, wenden Sie sich bitte an die genannten Sachbearbeiter.
Kontakt
Hubweber, HelgaTelefon: 0281 207-3146
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 146
Downloads
- Formular für eine Ordensanregung (PDF 114 KB)