Kommunales Integrationszentrum
Die Förderung von Kommunalen Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten ist in § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen geregelt.
Das Kommunale Integrationszentrum verfolgt vier Handlungsfelder:
- Integration als Querschnittssaufgabe (z.B. Integration und Sport, interkulturelle Seniorenarbeit)
- Frühkindliche Bildung und Elementarbereich
- Interkulturelle Schulentwicklung
- Übergang Schule - Beruf
Kommunales Integrationsmanagement
Die Nordrhein-Westfälische „Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ beschreibt verschiedene integrationspolitische Maßnahmen zur Abdeckung der Bedarfe im Bereich Teilhabe und Integration. Ein Ziel ist die Stärkung der Kommunen im Rahmen der Integration von Zugewanderten - von der Einwanderung bis zur Einbürgerung - durch aufeinander abgestimmte Verwaltungsabläufe und individuelle Begleitung im Integrationsprozess in Verknüpfung mit einem rechtskreisübergreifenden Case Management (Verlinkung zum Menüpunkt Case Management). Die Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) soll zu der Erreichung des obengenannten Zieles maßgeblich beitragen.
Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Der Kreis Wesel beteiligt sich gemeinsam mit seinen Kommunen an der Förderinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Ziel dieser durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration getragenen Initiative ist es, die Integration von Migrantinnen und Migranten zu unterstützen und Chancen in Bezug auf Ausbildung und Arbeit zu verbessern. Besonders junge Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren mit Duldung und Gestattung können hierbei gefördert werden, da diese sonst nur einen erschwerten Zugang zu Maßnahmen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung haben.