Ausländerangelegenheiten

Die Kreisausländerbehörde ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:


  • Erreichbarkeit zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten
  • Persönliche Vorsprachen:
    nach vorheriger Terminabsprache vorzugsweise per E-Mail: abh@kreis-wesel.de
    Telefax: 0281 207-674727
    Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und Fiktionsbescheinigungen können zur Verlängerung im zuständigen Bürgerbüro abgegeben werden, sofern dies geöffnet ist, per Post übersandt oder unter Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Wesel eingeworfen werden.
    Diese Dokumente werden nach erfolgter Verlängerung an das Bürgerbüro bzw. die Meldeanschrift zurückgesandt. Sollten bei der Meldeanschrift Zustellungsschwierigkeiten bestehen, kann die Rücksendung auch an eine andere Anschrift erfolgen, wenn diese vollständig bei der Übersendung der Dokumente angegeben wird.
    Erforderliche Vorsprachen zur Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln oder Reiseausweisen bzw. im Rahmen von Einbürgerungsverfahren sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich

Weitere Informationen
erhalten Sie beim Service Center Kreis Wesel
0281 / 207 0

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

  • Erreichbarkeit:
    • montags bis donnerstags:
      8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
      14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    • freitags
      8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Persönliche Vorsprachen:
    nach vorheriger Terminabsprache vorzugsweise per E-Mail: ebh@kreis-wesel.de

Wichtiger Hinweis zur örtlichen Zuständigkeit:

Für ausländische Mitbürger/innen der kreisangehörigen Kommunen Dinslaken, Moers und Wesel stehen die städtischen Ausländerbehörden zur Verfügung.

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