
Waffen und Munition - Erwerb und Besitz durch Sachverständige
Auf Antrag kann einer sachverständigen Person die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und/oder Munition gewährt werden.
Der Besitz und Erwerb von Schusswaffen und Munition ist nur für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck erlaubt. Beispielhafte Anlässe können sein: Aufträge von Firmen oder Instituten, Expertisen, Vorlage eigener wissenschaftlicher Veröffentlichungen.
Kontakt
Lettgen, SandraTelefon: 0281 207-3268
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 268