Vaterschaftfeststellung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind erst, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt und die Mutter der Anerkennung zugestimmt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.

benötigte Unterlagen

Nach den Umständen im Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Im Rahmen der Terminvereinbarung kann besprochen werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Hinweis

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn,

Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

  • Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater hat das Kind erst dann, wenn die Vaterschaft festgestellt ist.
  • Zu den Pflichten des Vaters gehört, seinem Kind Unterhalt zu gewähren. Auch die Mutter des Kindes hat unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt.

Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung richtet sich bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Mutter, bei nachgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen des geborenen Kindes.

Kontakt

Kaya, Ayfer
Leitung
Telefon: 0281 207-2444
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 456
Kerkmann, Martina
Zuständigkeit: A-E, G-I, M, Q, W
Telefon: 0281 207-2458
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 458
Stratenwerth, Simone
J-L, N, P, T, V, X-Z
Telefon: 0281 207-4460
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 460
Kampen, Claudia
Zuständigkeit: F, O, R, S, U
Telefon: 0281 207-2449
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 451

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