Trinkwasserüberwachung (Hausbrunnen)

Der Fachdienst Gesundheitswesen bewertet und überwacht den Betrieb der Kleinanlage und berät den Betreiber. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher durch den Genuss (Trinken, Speisezubereitung) und den Gebrauch (Reinigen von Körper und Kleidung, Reinigen von Geschirr des Trinkwassers keine gesundheitlichen Schäden durch Bakterien, chemische oder physikalische Inhaltsstoffe des Wassers erleidet.

Die Beratung, Bewertung und Überwachung durch den Fachdienst Gesundheitswesen erfolgt auf der Grundlage

  • einer jährlichen Untersuchung des Wassers auf bakteriologische und chemische Inhaltsstoffe,
  • einer alle drei Jahre durchzuführenden Untersuchung des Wassers auf weitere chemische Inhaltsstoffe,
  • einer regelmäßig durchzuführenden Besichtigung der Kleinanlage und ihrer Umgebung vor Ort.

Die Prüfung beinhaltet:

  • den Brunnen,
  • das Brunnenumfeld,
  • die Wasserförderanlage (Pumpen, Druckkessel, Leitungsmaterialien, sonstige Wasseraufbereitungsanlagen, z. B. zur Nitratreduzierung),
  • die Beratung zur Brunnensanierung und Desinfektion

Ferner werden, soweit nicht schon vom Betreiber mitgeteilt, die jährlichen Ergebnisse der vorgeschriebenen Untersuchungen des Wassers vor Ort überprüft.

benötigte Unterlagen

Aktueller Trinkwasserbefund

Gebühr

  • 84,00 € Besichtigung einer Kleinanlage zur Eigenversorgung
  • 110,00 € Besichtigung einer Kleinanlage zur Eigenversorgung mit Gruppen-Wasserversorgungsanlage (eigene Nutzung)
  • 84,00 € Besichtigung eines dezentralen kleinen Wasserwerkes
  • 110,00 € Besichtigung eines dezentralen kleinen Wasserwerkes mit Gruppen-Wasserversorgungsanlage (Vermietung)

Hinweis

Im Kreis Wesel werden ca. 2.700 Brunnen zur Gewinnung von Trinkwasser betrieben. Diese Brunnen werden in der Trinkwasserverordnung Kleinanlagen genannt, da in der Regel nur eine kleine Anzahl an Personen mit Trinkwasser versorgt wird. Die Trinkwasserverordnung legt Regeln und Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit beim Genuss und Gebrauch des Trinkwassers fest. Der Fachdienst Gesundheitswesen bewertet und überwacht den Betrieb der Kleinanlage und berät den Betreiber. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher durch den Genuss (Trinken, Speisezubereitung) und den Gebrauch (Reinigen von Körper und Kleidung, Reinigen von Geschirr) des Trinkwassers keine gesundheitlichen Schäden durch Bakterien, chemische oder physikalische Inhaltsstoffe des Wassers erleidet.
Die Beratung, Bewertung und Überwachung durch den Fachdienst Gesundheitswesen erfolgt auf der Grundlage
1. einer jährlichen Untersuchung des Wassers auf bakteriologische und chemische Inhaltsstoffe,
2. einer eventuell spätestens alle drei Jahre durchzuführenden Untersuchung des Wassers auf weitere chemische Inhaltsstoffe nach näherer Vorgabe durch den Fachdienst Gesundheitswesen
3. einer regelmäßig durchzuführenden Besichtigung der Kleinanlage und ihrer Umgebung vor Ort.
Bei der regelmäßig durchzuführenden Besichtigung werden u. a. technische Daten sowie Angaben zur Umgebung und zur Schutzzone der Kleinanlage erhoben.
Jeder Betreiber einer Trinkwasser-Kleinanlage wird durch die Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, seinen Brunnen beim Fachdienst Gesundheitswesen anzumelden und die oben genannten Untersuchungen und Besichtigungen durchzuführen bzw. zuzulassen.

 



Die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage ist dem Gesundheitsamt gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mindestens 4 Wochen vorher anzuzeigen

 

Kontakt

Geldermann, Monika
Zuständigkeit: Moers, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck
Telefon: 02841 202-1107
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 143
Bockting, Torsten
Zuständigkeit: Xanten, Voerde
Telefon: 0281 207-7512
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 126
Brisch, Melanie
Zuständigkeit: Wesel
Telefon: 0281 207-7506
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 124
Piron, Rolf
Zuständigkeit: Dinslaken, Hünxe, Schermbeck
Telefon: 0281 207-7502
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 122
Schaltmann, Manuela
Zuständigkeit: Kamp-Lintfort
Telefon: 02841 202-1508
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 139
Liedmann, Maria
Zuständigkeit: Hamminkeln
Telefon: 0281 207-7500
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 120

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