
Schwerbehindertenausweise
Der Kreis Wesel ist zuständig für die
- Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung
- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
- Ausstellung von Bescheinigungen zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
Die Kreisverwaltung bearbeitet die Anträge der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel und von Personen, die keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, aber bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Kreisgebiet beschäftigt sind.
Kontakt
56-1-2 SchwerbehindertenangelegenheitenTelefonische Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! - Mailadresse: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de
Telefon: (0281) 207-4980 (Sammelrufnummer)
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 060