
Schwerbehindertenausweis - Widerspruch
Wenn Sie mit den Entscheidungen im Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde nicht einverstanden sind, können Sie oder ein/eine Bevollmächtige/r innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch erheben.
Sie haben drei Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen:
- Schriftlich
Anschreiben an die Schwerbehindertenstelle schicken, in dem Sie Widerspruch erheben und diesen begründen. Manchmal hat man allerdings nicht genügend Zeit, den Widerspruch zu begründen. Dann reicht es, wenn Sie zunächst Ihren Widerspruch schriftlich erklären und in Ihrem Widerspruch darauf hinweisen, dass Sie die Begründung zeitnah nachreichen werden. - Persönlich - Widerspruch zur Niederschrift
Sie können Ihren Widerspruch persönlich bei Ihrer Schwerbehindertenstelle erklären. Die Sachbearbeitung wird Ihren Widerspruch schriftlich festhalten und Ihnen zur Unterschrift vorlegen. - Elektronisch
Der Widerspruch kann elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse vps@kreis-wesel.de eingelegt werden. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unwirksam. Bei der Verwendung der elektronischen Form der Widerspruchseinlegung sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Webseite des Kreises Wesel (www.kreis-wesel.de) unter "Virtuelle Poststelle Kreis Wesel" aufgeführt sind.
Damit der Widerspruch gültig ist, muss unbedingt die Monatsfrist eingehalten werden.