Schülerfahrkosten

Als Schulträger übernimmt der Kreis Wesel nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die notwendigen Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler beim Besuch seiner Förderschulen und Berufskollegs.
Für die Übernahme von Fahrkosten ist grundsätzlich der Schulträger der jeweiligen Schule zuständig. Für Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien ist das in der Regel die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Berufskollegs

Der Kreis Wesel übernimmt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der folgenden Berufskollegs:

  • Berufskolleg Wesel
  • Berufskolleg Dinslaken
  • Hermann-Gmeiner-Berufskolleg Moers/Kamp-Lintfort
  • Mercator Berufskolleg Moers
  • Berufskolleg für Technik Moers

Die Kostenübernahme erfolgt im Regelfall durch die Ausstellung eines SchokoTickets für Freifahrtberechtigte. Eine Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich nur auf vorherigen Antrag.

Die „Infobroschüre Schülerfahrkosten für die Berufskollegs" gibt einen Überblick, wann und in welcher Form der Kreis Wesel Fahrkosten übernimmt.

Förderschulen

Für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen

  • Bönninghardt-Schule Alpen
  • Schule am Ring Wesel
  • Waldschule Hünxe
  • Hilda-Heinemann-Schule Moers
  • Erich-Kästner-Schule Wesel

hat der Kreis Wesel einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Die Mitteilung der zu befördernden Schüler/innen der Förderschulen erfolgt über die Schule an den Schulträger. In der Regel ist es nicht erforderlich, dass die Eltern der Schüler/innen einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für die Mitfahrt im Schülerspezialverkehr stellen. Nur wenn der/die Schüler/in nicht an dem vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr teilnehmen kann und die Eltern die Kostenübernahme für eine andere Beförderungsart wünschen, ist ein schriftlicher, formloser Antrag an den Schulträger zu stellen.

Für die Schüler/innen der Förderschulen

  • Janusz-Korczak-Schule Voerde
  • Janusz-Korczak-Schule Kamp-Lintfort
  • Erich Kästner-Schule Moers

besteht nach Prüfung des Fahrkostenanspruchs durch den Schulträger die Möglichkeit der Beförderung im Schülerspezialverkehr, die Nutzung eines SchokoTickets im Zusammenhang mit dem Schülerspezialverkehr oder die Beförderung mit dem ÖPNV.

Ansprechpersonen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das jeweilige Schulbüro oder die zuständigen Sachbearbeiter/innen im Fachdienst Schulen und Regionale Schulberatung.

Infos zum SchokoTicket erhalten Sie bei der NIAG:

benötigte Unterlagen

  • Für Schüler/innen der Berufskollegs:
  • Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten
  • Bestellschein SchokoTicket
  • evtl. vorhandene Fahrkarten (nur bei Erstattungsanträgen öffentliche Verkehrsmittel)
  • Für die Schüler/innen der Förderschulen werden in der Regel keine Antragsformulare benötigt.

 

Kontakt

van Rennings, Cordula
Telefon: 0281 207-2205
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 205
Florenski, Jessie
Telefon: 0281 207-3205
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 205
Tebrügge, Ines
Telefon: 0281 207-4205
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 205

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