ÖPNV-Finanzierung 2023

Durch die Corona-Pandemie ist die Nachfrage im ÖPNV dramatisch eingebrochen. Angesichts der Änderungen in der Arbeitswelt, zum Beispiel durch vermehrtes Homeoffice und somit weniger Abos, ist nicht abschätzbar, ob bzw. wann das alte Nachfrageniveau wieder erreicht werden kann. Gleichzeitig erfordert der Klimawandel ein grundsätzliches Umdenken im Hinblick auf eine Verkehrswende.

Am 16.12.2021 hat der Kreistag beschlossenen, die Emissionen im ÖPNV bis 2030 auf Null zu senken und damit den Grundstein für einen klimaschonenden Nahverkehr gelegt . Die Klima- und Umweltziele können nur mit technologischen Veränderungen durch neue Antriebstechniken und die Qualitätsziele können nur mit einem erweiterten und flexibleren Nahverkehrsangebot erreicht werden. Letzteres zum Beispiel durch die Einführung von Schnellbuslinien und On Demand-Verkehren.

Vor diesem Hintergrund war die ÖPNV-Finanzierung einschließlich der Fahrzeugförderung grundlegend neu zu regeln. Dies ist mit dem Kreistagsbeschluss vom 16.12.2021 über die "Satzung des Kreises Wesel zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen für alle Fahrgäste im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr" und der damit verbundenen Einführung eines "Klimatickets" erfolgt. Die Satzung wurde mit Kreistagsbeschluss vom 15.12.2022 ergänzt und am 19.12.2022 im Amtsblatt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die über Liniengenehmigungen nach §§ 42, 43 Nr. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet des Kreises verfügen oder die Betriebsführung für einen genehmigten Linienverkehr innehaben, soweit sie hierfür die Erlösverantwortung tragen und die in den Geltungsbereich dieser allgemeinen Vorschrift fallen.

Die Satzung finden Sie unter Downloads.

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung ab dem Förderjahr 2022 wurde die investive Fahrzeugförderung für Linienbusse eingestellt. Die bisherigen Satzungen finden nur noch für die Abwicklung bereits bewilligter Fördermaßnahmen Anwendung und stehen daher noch unter Downloads zur Verfügung.

Fristen

Der Kreis gewährt den Verkehrsunternehmen auf schriftlichen Antrag einen Ausgleich für die wirtschaftlichen Nachteile gemäß den Vorgaben von Nr. 2 des Anhangs der VO (EG) Nr. 1370/2007, die durch die gemeinwirtschaftlichen Tarifvorgaben des Kreises entstehen. Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet, notwendig sind ein vorläufiger ex-ante-Antrag und ein verbindlicher ex-ante-Antrag. Die Anträge sind an den Kreis Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, zu richten.

Für das erste Ausgleichsjahr (2022) sind die vorläufigen ex-ante-Anträge bis spätestens 31.03.2022 einzureichen, ab 2023 bis spätestens zum 30.06. des jeweiligen Förderjahres.

Die verbindlichen ex-ante-Anträge sind bis spätesten zum 30.06. des auf das Förderjahr folgenden Jahres zu stellen.

benötigte Unterlagen

Für die Antragsstellung sind die in der Anlage 5 der "Satzung des Kreises Wesel zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen für alle Fahrgäste im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr vom 21.12.2021" vorgegebenen Muster (Kalkulationsverfahren, Fortschreibung und Revisionszeitpunkte) zu verwenden.

Weitere Antragsformulare werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Hinweis

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die über Liniengenehmigungen nach §§ 42, 43 Nr. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet des Kreises verfügen oder die Betriebsführung für einen genehmigten Linienverkehr innehaben, soweit sie hierfür die Erlösverantwortung tragen und die in den Geltungsbereich dieser allgemeinen Vorschrift fallen.

Anträge zum Klimaticket können von Auftragsunternehmen über die Genehmigungsinhaber gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Die ÖPNV-Finanzierung ab 2022 richtet sich nach der "Satzung des Kreises Wesel zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen für alle Fahrgäste im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr vom 21.12.2021" - s. Downloads.

Abwicklung von Altfällen:
Für die Fahrzeugförderung 2021 gilt die "Neufassung der Satzung des Kreises Wesel zur Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des ÖPNV aus Mitteln des § 11 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)" in der Fassung vom 21.12.2020 (Satzung Fahrzeugförderung) - siehe Downloads.

Rechtsgrundlage für die im Rahmen der Fahrzeugförderung bis 2020 geförderten Linienbusse ist die "Satzung des Kreises Wesel zur Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des ÖPNV aus Mitteln des § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)" in der Fassung vom 09.05.2014 (Satzung Fahrzeugförderung bis 2020) - siehe Downloads.

Kontakt

Stolte, Sabine
Telefon: 0281 207-2322
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 322

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