
Mitführen von Betäubungsmitteln
Was sind Betäubungsmittel?
Betäubungsmittel sind Stoffe oder Präparate, die ein gewisses Sucht- und Abhängigkeitspotential aufweisen und nicht ohne weiteres in den allgemeinen Warenverkehr eingebracht werden dürfen. Es sind Wirkstoffe, die das zentrale Nervensystem dämpfend oder stimulierend beeinflussen und deren Anwendung Abhängigkeit hervorrufen kann. Der Betäubungsmittel-Verkehr ist auf Grund des Sucht- und Missbrauchspotentials der erfassten Substanzen schon seit langer Zeit einer strikten Überwachung unterworfen. Grundlage hierfür sind das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittelverschreibungsordnung. Die Überwachung der Einhaltung der Regeln zur Abgabe von Betäubungsmitteln durch Apotheken und der Verordnungen durch den Arzt sind ebenfalls Bestandteil der Aufgaben des Amtsapothekers.
Überwachung
Überwacht werden alle Betriebe und Einrichtungen, die Betäubungsmittel in den Verkehr bringen:
- Apotheken,
- Krankenhäuser,
- Heime,
- Rettungswachen sowie
- Arztpraxen
Mitführen von Betäubungsmitteln
Sind Sie auf Medikamente angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und möchten Sie ins Ausland reisen, müssen Sie eine beglaubigte Mitführungsbescheinigung mitführen.
Kontakt
Wessel, TorstenTelefon: 02841 202-1121
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 110 Steffens, Petra
Telefon: 02841 202-1124
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 111 Gebhardt, Ina
Telefon: 02841 202-1624
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 112 Fischer, Martina
Telefon: 02841 202-1622
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 111 Marquardt, Anne
Telefon: 02841 202-1123
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 105