
Kopfbaumpflege
Der als „Schneiteln" bezeichnete Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt der Kopfbäume, insbesondere der Kopfweiden und der Kopfeschen, kann mit Naturschutzmitteln der Europäischen Union und des Landes NRW gefördert werden.
Der Fördersatz beträgt 60 Euro je Kopfbaum, eine Förderung kann nach Ablauf von 7 Jahren wieder beantragt werden. Mit dem Antrag Kopfbaumpflege ist ein Lageplan mit dem Standort der zupflegenden Bäume einzureichen.
Der Rückschnitt der Kopfbäume erfolgt im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar. Bei der Entsorgung des anfallenden Schnittgutes müssen die jeweils gültigen abfallrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
Kontakt
Dohle, TobiasTelefon: 0281 207-3550
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 550
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- Antrag Kopfbaumpflege (PDF 32 KB)