Fahrzeug - Online-Außerbetriebsetzung mit i-Kfz

Seit dem 02.01.2015 können Sie Ihr Fahrzeug über unsere Onlinedienste unter www.zulassungsstelle-moers.de oder www.zulassungsstelle-wesel.de online und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers außer Betrieb setzen ("abmelden"). Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie auch unter den nebenstehenden Link.

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben. Nähere Informationen zu diesen Funktionen finden Sie unter Links.

Wie und wo stelle ich online den Antrag auf Außerbetriebsetzung?

  • Die Außerbetriebsetzung können Sie nur bei der aktuell für das Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Hierzu können Sie entweder das zentrale Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder unsere Onlinedienste unter www.zulassungsstelle-moers oder www.zulassungsstelle-wesel.de nutzen.

Wenn Ihr Fahrzeug also ein WES, MO oder DIN-Kennzeichen hat oder Sie beim Umzug in den Kreis Wesel Ihr auswärtiges Kennzeichen mitgenommen haben, können Sie den Antrag über unsere Onlinedienste stellen.

Gebühr

  • 6,20 Euro bei Abmeldung über i-Kfz

Hinweis

  • Bitte beachten Sie: Sie müssen sich, um die Funktionen nutzen zu können, auf dem Portal mit Ihrem neuen Personalausweis online identifizieren.
  • Heben Sie zunächst die Trägerfolie des TAN-Siegels auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ab und legen Sie dadurch den darunterliegenden 8-stelligen PIN-Code frei.
  • Ziehen Sie dann die obere Trägerfolie des Landessiegels (die große Stempelplakette) auf beiden Kennzeichenschildern ab. Darunter finden Sie ein „Rubbelfeld“ unter dem sie den jeweils 3-stelligen PIN-Code freilegen können.
  • Die drei Codes geben Sie dann im Portal an der entsprechenden Stelle ein.
  • Nach Eingang und Gegenprüfung Ihres Antrages wird Ihnen die erfolgte Außerbetriebsetzung  per eMail bestätigt und Sie erhalten eine Kostenfestsetzung über die zu entrichtende Gebühr von 6,20 Euro. Der/die Halter/in erhält ggf. zusätzlich einen schriftlichen Bescheid über die Abmeldung.
  • Die Haftpflichtversicherung und der Zoll (KFZ-Steuerverwaltung) werden zeitgleich auf dem elektronischen Weg informiert.

Rechtliche Grundlagen

§ 14 FZV

Kontakt

36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15
36-1-3 Zulassungsservice Wesel
Telefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

Links