Persönliche Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitszeugnis)

Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen im Kreis Wesel empfehlen wir weiterhin das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske

  • Bitte kommen Sie nur gesund zur Belehrung. Sollten Sie Anzeichen einer Infektion haben (z.B. Schnupfen, Husten, Fieber, Durchfall etc.) ist eine Belehrung nicht möglich. Setzen Sie sich bei den obg. Beschwerden telefonisch mit ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin in Verbindung.
  • Der Termin für die Belehrung ist bindend, bitte kommen Sie unbedingt pünktlich, tragen Sie einen Mundschutz (freiwillig)
  • Den Gruppenraum finden Sie in Wesel (Jülicher Str. 6) im Raum 17 und in Moers (Mühlenstr. 9-11) im Raum 041 Erdgeschoss.
  • Die Gebühr muss am Tage der Belehrung gezahlt werden. Die Zahlung ist per ec-Karte oder Bargeld möglich.

Minderjährige benötigen zur Teilnahme an der Belehrung eine Erklärung eines Erziehungsberechtigten (siehe Downloads).

Für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz können Sie sich hier verbindlich anmelden.

Kontakt

Zentrales Postfach: ifsg-Belehrung@kreis-wesel.de

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Erklärung eines Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)

Gebühr

Die Gebühren sind gestaffelt und folgendermaßen aufgeteilt:

  • 30,00 Euro beträgt die Gebühr für eine Einzelterminvergabe, das bedeutet, bei der Anmeldung, wird nur eine einzelne Person für die Belehrung angemeldet.
  • 28,00 Euro beträgt die Gebühr für eine Gruppenterminvergabe, das bedeutet, bei der Anmeldung werden mindestens 3 Personen gleichzeitig angemeldet.
  • 24,00 Euro beträgt die Gebühr für eine Belehrung von Schülerinnen und Schülern, die ein Betriebspraktikum der 9. oder 10. Klasse absolvieren. Hierfür ist zwingend eine Rücksprache mit der Sachbearbeitung erforderlich!

Die Gebühr muss am Tage der Belehrung gezahlt werden. Die Zahlung ist per ec-Karte oder Bargeld möglich.

Hinweis

  • Die Belehrungen werden in Gruppenterminen durchgeführt. Hierzu ist eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Person oder eine Online-Terminbuchung erforderlich. Die Teilnehmenden werden durch einen Vortrag und einen Film über Hinderungsgründe und Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln belehrt. Außerdem werden wichtige Informationen über die Arbeit in der Küche vermittelt.
  • Wenn Sie die Online-Terminbuchung nutzen möchten, können Sie sich über den Link "Terminbuchung: Belehrung IfSG" anmelden. Bitte beachten Sie, dass nur 2 Personen online angemeldet werden können. Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen), Anmeldungen für eine Belehrung zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder für ein Betriebspraktikum, können nicht online vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich telefonisch an die zuständige Sachbearbeiterin.
  • Da es sich um eine Gruppenbelehrung handelt, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig anwesend sind. Bei einer Verspätung zum Termin ist eine erneute Terminvereinbarung  erforderlich. Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Kontakt

Krietemeyer, Andrea
zuständig für die Bereiche Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Voerde, Wesel
Telefon: 0281 207-7403
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 017
Kalthoff, Gabriele
zuständig für die Bereiche Alpen, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Sonsbeck, Xanten
Telefon: 02841 202-1041
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 041

Downloads

Links

Formulare