Gesundheitliche Beratung gemäß Paragraph 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Damit verbunden ist eine gesundheitliche Beratung beim Fachdienst Gesundheitswesen (Gesundheitsamt) für Menschen, die in der Prostitution arbeiten wollen.
Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden. Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Personen im Alter

  • ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate,
  • unter 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.

Die gesundheitliche Beratung ist vertraulich und erfolgt angepasst an Ihre persönliche Lebenssituation. Es werden insbesondere Informationen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs vermittelt. Sie erhalten im Gespräch die Gelegenheit, Ihre ganz persönliche Situation zu offenbaren. Wir helfen Ihnen, in dem wir Ihnen Beratungs- und Unterstützungsangebote nennen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, kann mit Ihrer Zustimmung ein Sprachmittler hinzugezogen werden.

Im Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung beim Kreisordnungsamt notwendig. Sie benötigen beide Bescheinigungen, um die Tätigkeit auszuüben.

Für die gesundheitliche Beratung ist ein verbindlicher Termin erforderlich, den Sie folgendermaßen vereinbaren können (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr):

telefonisch: 02841/202-1120, 02841/202-1620 oder 0171 2092068

 

oder per Mail: Proschutz@kreis-wesel.de

Die gesundheitliche Beratung findet im Fachdienst Gesundheitswesen, Mühlenstr. 9 - 11, 47441 Moers, 2. Obergeschoss, Raum 249 + 250, statt.
Der Zugang erfolgt vom Parkplatz aus nach Beschilderung: „Seiteneingang". Dort gelangen Sie über die Klingel „PROBERA" direkt in die Räumlichkeiten der Beratungsstelle.

Für die Anmeldung der Tätigkeit im Bereich der Prostitution ist ein gesonderter Termin mit dem Kreisordnungsamt zu vereinbaren. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung darf bei der erstmaligen Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein.

benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin Ihre Ausweispapiere (Personalausweis, Pass etc.) mit.

Gebühr

Die gesundheitliche Beratung und die Bescheinigung über die Beratung sind kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Prostituiertenberatung, Gesundheitsbehörde
Telefon: 02841 202-1120 oder 0171 2092068
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 249 + 250

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