
Gewerbliche Niederschlagsbeseitigung
Niederschlagswasser soll möglichst vor Ort (dezentral, also auf dem eigenen Grundstück) versickert bzw. einem nahegelegenen Gewässer zugeführt werden (§ 55 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Dadurch soll erreicht werden, dass das Niederschlagswasser ortsnah und nachhaltig dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird. Dies darf jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung der Qualität des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer führen. Daher ist insbesondere bei der Niederschlagswasserbeseitigung auf Gewerbe- und Industriegrundstücken zu prüfen, ob das Niederschlagswasser einer gesonderten Behandlung bedarf.
Als Versickerungsmethoden können großflächige Versickerungen, Versickerungsbecken, Flächen-, Mulden- und Rigolenversickerungen zur Anwendung kommen. Die Auswahl des geeigneten Verfahrens richtet sich unter anderem nach der zu erwartenden Belastung des anfallenden Niederschlagswassers, dem maximalen Grundwasserstand, der Bodenbeschaffenheit, dem Platzangebot und der Nutzung des Grundstücks. Planung und Ausführung sollten einer Fachfirma überlassen werden.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in ein Gewässer ist eine Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 WHG erforderlich.
Erlaubnisfrei ist die flächenhafte, gleichmäßige Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser ohne Einstau über die belebte Bodenzone.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage, zum Genehmigungsverfahren sowie Hinweise zur Antragstellung können dem beigefügten Merkblatt und dem Antragsformular entnommen werden
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Horstmann, HeikoTechnik, rechtsrheinisch
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Verwaltung, rechtsrheinisch
Telefon: 0281 207-4524
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 524
Downloads
- Antrag Einleitung von Niederschlagswasser (gewerblich) (PDF 138 KB)
- Merkblatt zu der gewerblichen Niederschlagsbeseitigung (PDF 513 KB)