
Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein
In Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis spätestens zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die konkreten Umtauschfristen sind wie folgt geregelt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 (verlängert bis zum 19.07.2022) |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine): *
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Erfahrungsgemäß ist in zeitlicher Nähe zum jeweiligen Stichtag des Pflichtumtauschs (19.01.) mit einem sehr hohen Antragsaufkommen zu rechnen, so dass es ca. 3 Monate vor und 3 Monate nach dem Stichtag zu längeren Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen kommen kann.
Um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzureichen.
Damit eine zeitnahe Antragsbearbeitung ermöglicht werden kann, bitten wir Sie, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins -außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.
Den entsprechenden Antrag nebst Anlage (Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins) können Sie unter www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten/ abrufen.
Dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des Führerscheins und des Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches Lichtbild beizufügen.
Sollte ein Zusatz zum Führerschein (z. B. ein Internationaler Führerschein, Personenbeförderungsschein oder eine Fahrerkarte) beantragt werden, so ist ein Antrag auf Umtausch gegen den Kartenführerschein zwingend zeitgleich erforderlich.
Kontakt
36-1-2 Dienstleistungszentrum MoersTelefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15 36-1-5 Führerscheinservice Wesel
Telefon: 0281 207-4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 067
Downloads
- Merkblatt "Neues Fahrerlaubnisrecht" (PDF 74 KB)
- Druckversion: Antrag (FS_AENDERUNG_FS.PDF 160 KB)
Links
Formulare
- Antrag auf Umtausch bzw. Ausstellung eines Ersatzführerscheines
- als Ausfüllassistent