
Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein
In Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis spätestens zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.01.2033 besteht. Bitte beachten Sie hierzu die ergänzenden Informationen unter "Hinweise".
Die Umtauschpflicht zum 19.01.2022 (verlängert bis zum 19.07.2022) von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, betrifft Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953-1958.
Um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzureichen.
Damit eine zeitnahe Antragsbearbeitung ermöglicht werden kann, bitten wir Sie, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins -außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.
Den entsprechenden Antrag nebst Anlage (Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins) können Sie unter www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten/ abrufen.
Dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des Führerscheins und des Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches Lichtbild beizufügen.
Sollte ein Zusatz zum Führerschein (z. B. ein Internationaler Führerschein, Personenbeförderungsschein oder eine Fahrerkarte) beantragt werden, so ist ein Antrag auf Umtausch gegen den Kartenführerschein zwingend zeitgleich erforderlich.
Kontakt
36-1-2 Dienstleistungszentrum MoersTelefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15 36-1-5 Führerscheinservice Wesel
Telefon: 0281 207-4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 067
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- Merkblatt "Neues Fahrerlaubnisrecht" (PDF 74 KB)